Frage an Hans-Christian Ströbele von Thorsten H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
eigentlich habe ich diese Frage schon Herrn Trittin am 16.09. gestellt, aber da gab es bisher keine Antwort. Da die Frage allgemein an die Grünen gerichtet ist, und mir sehr auf der Seele brennt, wende ich mich jetzt an sie.
Text vom 16.09. an Herrn Trittin:
Sehr geehrter Herr Trittin,
Im Februar habe ich sie gefragt, ob die Finanzdaten, die der SVP bzgl deutscher Politiker, die Geld in der Schweiz deponiert haben, verfolgt werden.
Sie antworteten darauf:
"Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Das gilt für Politiker genauso wie für jeden anderen Bundesbürger.
Wenn deutsche Politiker ihr Geld unversteuert auf Schweizer Bankkonten lagern, fügen sie dem deutschen Staat einen erheblichen Schaden zu. Dementsprechend müssen sie für ihr Vergehen belangt werden wie jeder andere auch.
Wir haben bereits Anfang Februar die Schweizer Behörden dazu aufgerufen, die Bankdaten freiwillig anzubieten. Damit könnte der Ankauf illegal beschaffter Bankdaten durch deutsche Behörden entfallen."
Inzwischen haben wir Oktober und ich habe nirgends etwas dazu vernommen, dass derartige Daten übermittelt worden sind. Kann man davon ausgehen, dass die Strafverfolgung ergebnislos war, da die Schweiz die Daten nicht übermittelt hat? Oder gibt es doch noch Bemühungen, Politikern, die Steuern hinterziehen, dingfest zu machen? ZB mit dem Ankauf der Daten.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Henkel
Sehr geehrter Herr Henkel.
Mir ist kein Fall bekannt, daß Daten von deutschen Steuersündern aus der Schweiz angeboten, aber dieses Angebot von den deutschen Ermittlungsbehörden nicht genutzt wurde. Ich befürworte eine solche Nutzung.
Soweit ich weiß, ist die Schweiz immer noch nicht bereit, deutschen Behörden, die gegen deutsche Steuersünder ermitteln, vorbehaltlos und ausreichend zu unterstützen. Das Bankgeheimnis soll weiter Vorrang haben.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele