Frage an Hans-Christian Ströbele von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
2 Fragen:
1.Halten Sie es für korrekt, daß in arbeits-und sozialgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz ca. 20 Gerichtsentscheidungen fallen. Ein Verfahren mit dem "Anspruch auf rechtliches Gehör" ist faktisch gar nicht möglich.
2. Medizinische Falschgutachten sind an sich strafrechtlich relevant, werden aber von den Strafverfölgungsbehörden nicht verfolgt. Wie kann ich zu einer Entschädigung kommen, wenn ich keinen vertretungsbereiten Rechtsanwalt finde ?
(Seit einem Arbeitswegeunfall habe ich nachweislich ca. 30 Gefälligkeitsgutachten und ca, 20 Rechtsanwälte konsultiert. Eine Rechtsauskunft habe ich bis heute nicht, auch keine gerichtliche Entscheidung)
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
Sehr geehrter Herr Schwannberger.
Tut mir leid, aber die Angaben in Ihren Fragen reichen nicht, um Ihr Anliegen ausreichend verstehen zu können.
Was ist Gegenstand des Gerichtsverfahrens und welche 20 Entscheidungen sind in 1. Instanz ergangen ?
Was ist Inhalt der 30 medizinischen Gefälligkeitsgutachten und warum sind sie strafrechtlich relevant ?
Einen Rechtsanwalt finden Sie am Besten über die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele