Frage an Hans-Christian Ströbele von Bert G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Der Hartz 4 Regelsatz für Kinder beträgt 208 Euro in der BRD. Mehr kommt bei meinem Sohn nicht an.
Ich mußte eine Pfändungsurkunde für Kindesunterhalt unterschreiben und bezahle zur Zeit 225 Euro an das Jugendamt. Alles zum Wohle des Kindes. So steht es dort.
Frage an den Anwalt:
Wer steckt sich die Differenz in die eigene Tasche?
Das Jugendamt? Die ARGE? Der Angriffsminister?
Sehr geehrter Herr Guderjan,
Ihre Irritation verstehe ich. Die Höhe des Regelunterhalts ist ein weiterer Beweis dafür, daß der Hartz-4 Regelsatz für Kinder zu niedrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Regelsatz ja auch beanstandet.
Ich gehe davon aus, daß bei Ihrem Sohn lediglich vom Sozialamt nur 208 € (Hartz IV) ankommen, jedoch das Jugendamt ihm 17€ Differenz zum von Ihnen geschuldeten und gepfändeten Regelunterhalt (225 €) zahlt.
Eine andere Praxis schiene mir nicht rechtmäßig. Ihr Sohn könnte die 17 Euro geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ströbele