Frage an Hans-Christian Ströbele von Ulli Z. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Ströbele!
bisher haben Sie die vielen Fragen steht kompetent und ehrlich beantwortet, Danke!
Ich frage Sie als mein direkt gewählter Abgeordneter: vor 3 Tagen ging die ´noa bank GmbH&Co. KG´, eine alternative, ökologisch und ethisch orientierte Bank, pleite. Ca. 13.000 Anleger hatten der Bank ca. 172 Mio.€ Spareinlagen anvertraut. Die website der Bank, unter deutscher Bankenaufsicht, betont die Sicherheit der Einlagen, diese seien durch die Einlagensicherung deutscher Banken (EdB) sowie durch die Garantie der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Viele Anleger vertrauten dem, ein Anleger aus Potsdam z.B. mit 175.000 € Einlage.
Einen Tag nach der Pleite der Bank am 19.08.2010, verlautbarte das Finanzministerium, daß die Garantie der Bundesregierung vom 05.10.2008 für diesen Fall nicht gälte, denn man habe mit der Garantie nur Banken gemeint, die in Folge der Finanzmarktkrise 2008 zusammenbrechen würden. Bei der noa Bank seien dagegen eigene Managementfehler schuld.
Ja da schlägt es doch dem Fass den Boden aus! Der Wortlaut der Erklärung der Kanzlerin war eindeutig: die Bunderegierung steht für die Einlagen der Spareinnen und Sparer ein. Steinbrück ergänzte: nicht ein Sparer würde auch nur einen Euro verlieren.
Welche Halbwertszeit hat eigentlich heutzutage die Erklärung einer Kanzlerin oder eines Ministers? Und was ist das für eine Art, daß man nach jeder Bankenpleite auf Neue im Nachinein erklärt, was man alles noch nicht gemeint habe?
Eine Garantie, die niemals eingelöst wird, ist wertlose Bauernfängerei. Das war nun schon die 2. Bankenpleite nach dieser Garantie hierzulande, bei der Kaupthing Bank damals hieß es, sie hätte nur eine deutsche Niederlassung, deshalb erfasst die Garantie sie nicht, gemeint wären nur in Deutschland lizensierte Banken. Noa ist eine solche (Düsseldorf und Frankfurt) und nun die nächste Ausrede?
Ihre Meinung dazu? IHNEN vertraue ich noch, das Vertrauen auf das Wort der Kanzlerin ist perdü.
Freundliche Grüße!
Ulli Zedler
Sehr geehrter Herr Zedler.
Sie haben völlig Recht. In der Tat war das öffentlich abgegebene Versprechen der Bundeskanzlerin ein Bluff und eine Täuschung. Es wurde gezielt der Eindruck erweckt, die Spareinlagen der Bürgerinnen und die Bundesregierung und die Kanzlerin garantierten dies. Die Bevölkerung mußte diese Erklärung so verstehen, daß die Kanzlerin und der Staat notfalls für den Erhalt der Spareinlagen einstehen.
Ich gehörte zu den wenigen, die diesem Versprechen mißtraut haben. Ich habe deshalb mit einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesegierung nahgefragt, wie das Versprechen zu verstehen sei und ob es sich um eine juristisch verbindliche, einklagbare Zusage gehandelt habe.
Mir wurde nach Wochen geantwortet, dies sei nicht der Fall, sondern es habe sich um eine politische Erklärung gehandelt.
Leider ist über diese einschränkende Erläuterung wenig berichtet worden.
Jetzt müssen die Spareinleger der noa-Bank schmerzlich zur Kenntnis nehmen, daß das Kanzlerwort nichts wert war. Vielleicht sollte doch eine Betroffener eine gerichtliche Klärung versuchen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele