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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ströbele,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

In der DRS 16/10798, http://tinyurl.com/3xrzv3g, Seite 14, ändert sich nach der "Korrektur" durch den Rechtsausschuss (RAU) das erste Beispiel dahingehend, dass der Frau 100000 EUR zustehen, statt die Hälfte, 50000.

Der F. bleibt also nach der Änderung des RAUs alles, dem M. nichts, da nur er einer bezahlten Tätigkeit nachging. (Insoferne war mein Beispiel unglücklich gewählt.) Finden Sie das gerecht?

Bedenken Sie dabei, dass der M. ein Leben lang sich im goldenen Hamsterrad befand um ein bescheidenes Vermögen anzusparen.

Da Sie die Hausarbeit der F. ansprechen. Verzehnfachen Sie bitte die Anfangsschuld und das Endvermögen. Bei 1 Million werden Sie mir zustimmen, dass die F. während der Ehe auch eine Haushaltshilfe bekommen hat, somit diese F. weniger Hausarbeit geleistet hat, als die im ersten Beispiel. Trotzdem bekommt die Ehefrau im letzten Beispiel nur aufgrund der Annahme, sie hätte dem Mann den Haushalt gemacht, 1 Million, während im ersten Beispiel die echte Haushaltstätigkeit der Frau mit einem Zehntel davon honoriert wird. Finden Sie das gerecht? Müssten nicht alle Frauen 1 Million bekommen und diejenigen, die keine Haushaltshilfe hatten, das Doppelte?

Sie sprechen von der Arbeit im Haushalt. Was passiert mit der Arbeitsleistung des Mannes, der durch Eigenleistungen, sei es in der Wohnung, Reparaturen am Auto, usw. Geld einspart, das ansonsten verloren wäre? Wie wird, wenn Kinder da sind, die Betreuungsleistung des Mannes am Abend nach der Arbeit und am Wochendende honoriert? Sind das keine Überstunden?

Finden Sie es gerecht, dass die Leistungen des M. im Haushalt während der Ehe, bei Scheidung keine Berücksichtigung finden, die der Hausfrau aber voll?

Wenn das RAU in den Beispielrechnungen die "wirtschaftlichke" Rechnung einführt, wäre es nicht gerechter, wenn die Hausarbeit beziffert wird, sagen wir nach Zahl der Kinder und Wohnungsgröße, für Mann und Frau?

MfG
MB

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Baleanu.

Ein Gesetz kann nicht durch den Rechtsausschuß, sondern nur durch den Bundestag geändert werden.

Ihre Fragen enthalten jetzt zuviele "Wenn".
Daß der theoretisch so emsige Ehemann im goldenen Hamsterrad rakert und 1 Millionen angespart und dann auch noch eine gleiche Summe an Schulden abgezahlt hat, dürfte so häufig nicht sein. Außerdem bleibt ihm auch dann das, was er mit einer Schuldentilgung von 1 Million schuldenfrei gemacht hat.

Mit dem Zugewinnausgleich wird im übrigen nicht nur die Hausarbeit abgegolten, sondern es wird davon ausgegangen, daß in der Ehe beide Partner an der Vermögensbildung beteiligt sind, also das Hamsterrad drehen. Nicht nur in den vielen Dankesreden, "ohne meine liebe Frau hätte ich das nie geschafft", soll dem Rechnung getragen werden, sondern eben auch im Gesetz mit ganz konkreten materiellen Folgen. Das ist nicht ungerecht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele