Frage an Hans-Christian Ströbele von Hagen B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
am 25.06.2010, wurde einvernehmlich aus den Medien gemeldet das die Bundesagentur für Arbeit, den Menschen, welche Kindergeld und andere Leistungen von der BA beziehen, Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen werden soll, nicht autorisierte und nicht bekannte Personen erhalten Einblick in deren Daten wie Kontonummern, Adressen, Höhe von Bezügen von der BA und auch anderweitige, ebenso soll für diese das Postgeheimnis nicht mehr zählen.
Bei all dem Missbrauch von persönlichen Daten den wir in den letzten Jahren erlebt haben will die BA eine weitere Stelle für Datenmissbrauch eröffnen und den Beziehern von Leistungen zwei Rechte einfachso streichen, da diese für einen Briefwechsel bzw. zusenden von persönlichen Unterlagen, nicht mehr gelten.
Seit wann kann die BA den Beziehern von Sozialleistungen Rechte absprechen?
Wer kann rechtlich belangt werden, wenn dann doch Datenmissbrauch betrieben wird?
Das es ja angeblich um Kosteneinsparungen geht, kann mann ja bei den "Spitzenbamten" anfangen und deren Gehälter kürzen, was wiederum spielraum schafft um neue Personen einzustellen die mit den Aufgaben betraut werden die jetzte der Post überlassen werden, was faktisch neue Arbeitsplätze wären.
Wieso wird nicht so vorgegangen, vorallem wenn man bedenkt, dass das Vergütungssystem der BA, für die "Top-Angestellten" eher einer Selbstbedienung am Topf der Leute die in die Sozialversicherung einzahlen gleicht? http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/ermittlungen-gegen-ba-chef-weise-1.79585
Welche Kosten wird die Vergabe dieser Arbeit an die Post verursachen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Betz,
Zunächst bitte ich um Nachsicht für die späte Beantwortung Ihrer Frage. Aber ich mußte mich erst kundig machen. Dann war sie im Netz verlorengegangen und ist erst jetzt wieder aufgetaucht.
Selbstverständlich darf die Bundesagentur für Arbeit niemandem Grundrecht, auch nicht die informationelle Selbstbestimmung entziehen.
Ich kann verstehen, dass Sie besorgt über die Nachricht waren, dass das BA die Daten Arbeitsloser und anderer digitalisieren will bzw. dass die Unterlagen von Arbeitslosen und Kindergeldbeziehern eingescannt und an die BA-MitarbeiterInnen gemailt werden sollen.
Jedoch sind Ihre Sorgen nicht ganz begründet, jedenfalls noch nicht.
Bei dem Vorhaben handelt sich erst einmal "nur" um ein Modellprojekt des BA in Thüringen und Sachsen, das am 1. Oktober begann. Zudem erscheint es auf den ersten Blick gar nicht so schlecht, dass Akten und Dokumente, die von einer BA- zur anderen BA-Stelle müsen, eingescannt und dort digital archiviert werden. Damit sparen sich die Mitarbeiter viel Zeit, so das BA, es besteht die Hoffnung, dass dadurch Anträge schneller bearbeitet werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar ist über diesen Vorgang informiert und begleitet das Projekt direkt und kritisch. Er hat die BA bei einzelnen Fragen beraten und insbesondere auf die strengen gesetzlichen Vorgaben, die grundsätzlich mit der Beauftragung eines privaten Dienstleisters durch Sozialbehörden verbunden sind, hingewiesen. Die Umstellung bezieht sich nach Informationen der BA ausschließlich auf den Agenturbereich, so dass die Akten und die Post der Arbeitslosengeld II-Empfänger hiervon zunächst ausgenommen sind.
Herr Schaar hat auch den Vertrag zwischen der BA und der Deutsche Post AG eingesehen. Seiner Meinung nach konnten keine gravierenden Mängel festgestellt werden. Allerdings sind noch Konkretisierungen der technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen erforderlich. Er mahnte an, dass die Daten ausschließlich verschlüsselt gespeichert und übertragen werden müssen. Auch hinsichtlich der Entsorgung der eingehenden Briefe bedarf es konkreterer Vorgaben. Er kündigte an, nach Inbetriebnahme eine Überprüfung vorzunehmen.
Wichtig ist, daß die BA zugesagt war, die Betroffenen vor Beginn des Pilotversuchs über das Verfahren zu unterrichten. Personen, die nicht an diesem Verfahren teilnehmen wollen, steht es frei, die Briefe weiterhin an die BA-Hausanschrift und nicht an die spezielle Großempfängerpostleitzahl zu adressieren. Die Öffnung, Sichtung und Steuerung des Schriftgutes soll in diesen Fällen weiterhin durch die BA erfolgen.
Vor dem Missbrauch der Daten soll das Strafgesetzbuch schützen. Nach § 353 b wird die Datengeheimnisverletzung mit bis zu 5 Jahren Freiheitstrafe bedroht.
Ich und vor allem unsere Fachleute in der grünen Fraktion werde dieses Vorhaben kritisch beobachten.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele