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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Manfred P. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Manfred P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

es gibt noch einige ehemalige jüdische Eigentumsobjekte, die in deutschem Besitz sind. Gibt es die Möglichkeit gegen ein abgestimmtes Gesetz, welche die Rückübertragung durch Fristablauf verhindert anzufechten.
Es könnte ja gut sein das z.B. Herr Genscher der NSDAP-Mitglied war mitabgestimmt hat. Gibt es die Möglichkeit alle Gesetze in denen Herr Genscher abgestimmt hat , oder andere NSDAP-Mitglieder wie z.B. Schiller anzufechten. Wenn nicht in Deutschland dann vor dem Int. Gerichtshof. etc.

Vielen Dank Manfred Pleyer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pleyser.

Eine Möglichkeit, alle Gesetze mit Aussicht auf Erfolg vor deutschen Gerichten oder dem Internationalen Gerichtshof anzufechten, für die Herr Genscher oder Personen, die der NSDAP angehört haben, gestimmt hatten, sehe ich nicht.
Ob andere rechtliche Chancen bestehen, Eigentumsansprüche gegen deutsche Besitzer durchzusetzen, kann ich ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß

Ströbele