Frage an Hans-Christian Ströbele von Roland F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
1. Sehen Sie eine Verschärfung des Waffenrechts als mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen, obgleich in Staaten wie der Schweiz, Österreich und Tschechien ein liberaleres Waffenrecht herrscht und es hier noch zu keinen Amokläufen in Schulen gekommen ist? Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Verhinderung entsprechender Vorkommnisse konkret vor?
2. Befürworten Sie ein Verbot von großkalibrigen Waffen oder entsprechender Disziplinen mit großkalibrigen Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?
3. Befürworten Sie ein Verbot von Waffen in privaten Haushalten oder eine Mengenbegrenzung der Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?
4. Befürworten Sie ein Verbot von dynamischen Schießdisziplinen wie IPSC-Schießen, Biathlon, Olympisches Schnellfeuer, Laufender Keiler, Jagdliches Kurzwaffenschießen usw.?
5. Jegliche Einschränkung von Grundrechten ist für jeden Bürger sehr einschneidend und muss unter Berücksichtigung der Geschichte Deutschlands vermieden werden. Wie ist unter diesem Aspekt Ihre Position zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit der Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Frühwirth.
Die Verschärfung des Waffenrechts sehe ich als eine Möglichkeit, die Gefahren, die von Amokläufen ausgehen, zu mindern. Deshalb hat die grüne Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes im Bundestag eingereicht, der am letzten Freitag in Gegenwart von Angehörigen der Opfer von Amokläufen im Bundestagsplenum diskutiert wurde.
Ein Verbot von großkalibrigen Waffen für Sportschützen befürworte ich. Er ist auch Gegenstand des Gegesetzentwurfes.
Eine Mengenbegrenzung von Waffen, die Sportschützen besitzen dürfen, halte ich für richtig, ebenso die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition. In Privathaushalten sollte es schußfertige Waffen von Sportschützen nicht geben. Mindestens das Schloß oder ein anderer Teil der Waffen von Sportschützen, der zum Schießen notwendig ist, sollte getrennt an einem sicheren Ort außerhalb des Privathaushalts aufbewahrt werden.
All die genannten Sportarten kenne ich nicht. Aber grundsätzlich können anerkannte Sportschützenwettbewerbe weiter ausgeübt werden. Eine Überprüfung der einzelen Diszipline halte ich für sinnvoll.
Ein Grundrecht auf Waffenbesitz kennt das Grundgesetz nicht. Auch gehören meiner Meinung nach Besitz und Gebrauch von lebensgefährlichen Feuerwaffen nicht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Wenn jemand solche Waffen zu erlaubten Zwecken aufbewahren und nutzen will,ist es zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitmenschen notwendig und zulässig zu kontrollieren, ob sie ordnungsgemäß verwahrt werden. Dazu gehört nicht notwendig die Einschränkung des Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, daß die gesetzlichen Vorschriften verletzt werden, könnte dies nötig sein.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele