Frage an Hans-Christian Ströbele von Andre F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Ströbele,
2007 ist ein neues Gesetzt zum Ehegattennachzug in Kraft getreten. Seit dem ist es erforderlich einen Sprachtest im Ursprungsland abzulegen. Gegen den Erwerb von Sprachkenntnissen ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings ist diese Maßnahme nur eine Hürde, wodurch die Bundesrepublik entscheidet, welche "Ehegatten /-gattinen" geeignet sind nach Deutschland einzureisen. Die offizielle Begründung, die mir mitgeteilt wurde, ist, dass es sich um eine Maßnahme zum Schutz der Frauen handelt, insbesondere zum Schutz vor Zwangsheirat. Wenn man sich den Sachverhalt genau betachtet gibt es mehr oder weniger eine Begründung für diese Maßnahme. Es gibt für binationale Paare aber mindestens 100 weitere Gründe zu heiraten und gemeinsam in Deutschland zu leben. Aus meiner Sicht ist der Sprachtest, wie er praktiziert wird, nicht verfassungskonform. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird verletzt. Bürger mit geringerer Bildung und wenig Geld, haben so gut wie keine Chance diese Hürde zu nehmen. Weiterhin lässt sich insbesondere hier in Kreuzberg vereinzelt feststellen, dass z.B. EU-Bürger anderer Länder nur über eine Kommunikation in englischer Sprache verfügen. Bürger anderer Länder, wie z.B. China sind verpflichtet Deutsch zu lernen. D.h. es reicht nicht aus, wenn z.B. ein(e) Chinese/-sin eine Amtsprache der EU beherrscht. Da wir Mitglied der EU sind, ist es weiterhin anmaßend zu fordern, allein Deutschkenntnisse zu erwerben. Ich möchte Sie an dieser Stelle fragen, wie sie die Verfassungskonformität dieser Praxis beurteilen. Sieht ihre Partei vor, Änderungen im Falle einer Regierungsbeteiligung durchzusetzen. Gibt es in der Praxis Alternativen, Grundsatzurteile?
Vielen Dank und Grüße
Sehr geehrter Herr Förster.
Es gibt viele Gründe, den Sprachtest als Voraussetzung für den Ehegattennachzug abzulehnen.
Sie fügen eine neue richtige Überlegung hinzu. Englisch ist die wichtigste Umgangssprache nicht nur in der Europäischen Union, sondern wohl weltweit.
Mir wurden zahlreiche Fälle mitgeteilt, in denen Ehefrauen nicht nach Deutschland zu ihrem Mann ziehen durften auch solche, in denen diese Frauen perfekt Englisch sprechen. Ihre Argumentation ist mir nicht eingefallen. Leider.
Die bündnisgrüne Partei und Fraktion sind dafür, daß Personen, die länger in Deutschland leben, die deutsche Sprache lernen sollten. Aber wir haben uns gegen diese Sprachtests als Voraussetzung für den Familiennachwuchs ausgesprochen. Wir werden jede Möglichkeit nutzen, diese Regelung zu ändern.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele