Frage an Hans-Christian Ströbele von Gunnar D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
mit Interesse habe ich den Rücktritt des Herrn Bundespräsidenten verfolgt.
Nun halte ich mich für einen geeigneten Kandidaten für dieses Amt. Was muß/darf/soll ich tun, um innerhalb der nächsten 30 Tage von der Bundesversammlung gewählt zu werden?
Ich bin keiner Partei zugehörig, dennoch nicht unparteiisch.
Mit Gruß und Dank für Ihr Verständnis
Gunnar Demuth
Sehr geehrter Herr Demuth.
Wenn Sie ein geeigneter Kandidat sind, ist Ihre Wahl relativ einfach.
Sie müssen in keiner politischen Partei sein und auch von keiner Partei oder einem Gremium einer solchen wie etwa Fraktion oder Vorstand vorgeschlagen werden. Sie müssen nur von einem Mitglied der Bundesversamlung vorgeschlagen und von der notwendige Mehrheit gewählt werden.
Am 30. Juni 2010 könnten Sie also zum Bundespräsidenten gewählt werden, wenn ein Mitglied dieser Versammlung Sie bis dahin beim Präsidenten des Bundestages schriftlich vorschlägt. Vorschläge können auch noch für einen eventuellen zweiten oder dritten Wahlgang eingebracht werden. Das ist geregelt in § 9 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten.
Mitglieder der Bundesversammlung, die Sie vorschlagen können, sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und eine gleich große Anzahl von Personen, die in der nächsten Zeit von den Länderparlamenten gewählt werden.
Wählbar ist jeder Deutsche , der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat. So steht es in Artikel 54 des Grundgesetzes.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele