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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael L. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Schwarz-Gelbe Bundesregierung will bekanntlich die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängern. Wenn es nach der FDP ginge, hätten die Atomkraftwerke sogar noch megalange Laufzeiten. Da die schwarz-gelbe Mehrheit jetzt im Bundesrat die erforderliche Mehrheit verloren hat, wurde jetzt ja sogar angeführt, die Laufzeiten durch Umgehen des Bundesrates zu verlängern. Falls das gelingen sollte, muss man die Befürchtung haben, dass der Bundesrat dann bei heiklen Sachen immer umgangen wird. Was ist Ihre persönliche Meinung dazu und wie werden Sie bzw. die GRÜNEN dagegen vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lux

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lux

Die Frage, ob Gesetzesänderungen, die der Bundestag beschließt, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, ist im Grundgesetz geregelt. Allerdings ist die Auslegung des Grundgesetzes zuweilen schwierig und umstritten. Gerade wenn, wie im Fall der Laufzeiten für Atomkraftwerke, die Gesetze unter den Parteien besonders umstritten sind, versucht die Seite, der die ausreichende Mehrheit im Bundestag fehlt, sich darauf zu berufen, daß das umstrittene Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
Wir Grünen kämpfen für die möglichst rasche Beendigung der Laufzeiten der AKWs. Die von Rot/Grün beschlossene gesetzliche Regelung ist der derzeit beste Weg zu diesem Ziel. Deshalb werden wir alles versuchen, um eine Änderung dieser Regelung zu verhindern. Wenn dies im Bundestag nicht gelingt, können wir es über den Bundesrat versuchen. Wenn die Koalition die Änderung am Bundesrat vorbei durchsetzen will, bin ich dafür, das Bundesverfassungsgericht dagegen anzurufen, wenn dies rechtlich aussichtsreich ist.
Aber viel wird davon abhängen, wie ein Änderungsgesetz der Koalition konkret formuliert ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lux

Die Frage, ob Gesetzesänderungen, die der Bundestag beschließt, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, ist im Grundgesetz geregelt. Allerdings ist die Auslegung des Grundgesetzes zuweilen schwierig und umstritten. Gerade wenn, wie im Fall der Laufzeiten für Atomkraftwerke, die Gesetze unter den Parteien besonders umstritten sind, versucht die Seite, der die ausreichende Mehrheit im Bundestag fehlt, sich darauf zu berufen, daß das umstrittene Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist. Wir Grünen kämpfen für die möglichst rasche Beendigung der Laufzeiten der AKWs. Die von Rot/Grün beschlossene gesetzliche Regelung ist der derzeit beste Weg zu diesem Ziel. Deshalb werden wir alles versuchen, um eine Änderung dieser Regelung zu verhindern. Wenn dies im Bundestag nicht gelingt, können wir es über den Bundesrat versuchen. Wenn die Koalition die Änderung am Bundesrat vorbei durchsetzen will, bin ich dafür, das Bundesverfassungsgericht dagegen anzurufen, wenn dies rechtlich aussichtsreich ist. Aber viel wird davon abhängen, wie ein Änderungsgesetz der Koalition konkret formuliert ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele