Frage an Hans-Christian Ströbele von Jan N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Ströbele
ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.
Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Noetzel
Sehr geehrter Herr Noetzel.
Dem Petitionsausschuß gehöre ich nicht an. Deshalb weiß ich nicht, warum die genannte Petition nicht ins Internet gestellt wurde.
Richtig ist, daß die Strafbarkeit der Strafbestimmung zur Abgeordnetenbestechung dringend novelliert werden muß.
Schon vor Jahren hat sich Deutschland verpflichtet, die Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen und nicht nur den reinen Stimmenkauf, wie er nach § 108 e Strafgesetzbuch bereits unter Strafe gestellt ist.
Ich habe deshalb in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Paragraphen geschrieben und diesen Entwurf hat die grüne Fraktion in den Bundestag eingebracht.
Aber er wurde von der großen Koalition und der FDP abgelehnt. Ich fürchte, die Chancen sind auch jetzt nicht besser.
Union und FDP scheuen diesen Bereich wie der Teufel das Weihwasser und verweigern schon die Diskussion über jegliche Erweiterung der Strafbarkeit, obwohl Deutschland durch internationale Vereinbarungen dazu verpflichtet ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele