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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Simon G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Simon G. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrter herr ströbele,
ist es gerechtfertigt das mein arbeitslosengeld I für 9 wochen gesperrt wurde weil meine vermittlerin mir mittgeteilt hat, dass zwei stellenangebote vom arbeitsamt wo ich mich bewerben musste nicht beim arbeitgeber angekommen ist. ich kann aber nachweisen das ich die bewerbungen abgeschickt habe. was sollen diese sanktionen, sie sind ungerechtfertigt. habe schon ca. 45 bewerbungen abgeschickt jetzt gibt es bei zwei bewerbungen probleme und schon wird mir das geld für über zwei monate gesperrt. ich muss ja miete und viele andere dinge bezahlen.
würde mich über eine antwort freuen und ihre meinung hören.

mit freundlichen grüßen
S. Gabler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gabler.

Auch ohne besonders sachkundig in Fragen des Arbeitslosengeldes zu sein, bin ich der Auffassung, daß die Sperrung Ihres Arbeitslosengeldes I für ganze 9 Wochen nicht gerechtfertigt ist.
Sie können nicht mehr tun, als Ihre Bewerbungsschreiben zum Arbeitgeber rechtzeitig abzuschicken. Selbstverständlich können Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Schreiben beim Arbeitgeber nicht angekommen oder jedenfalls nicht registriert ist, zumal es gar nicht so selten vorkommt, daß ein Arbeitgeber bei der großen Menge von Bewerbungsschreiben das eine oder andere übersieht. Somit liegt eine schuldhafte Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten nicht vor.
Wenn Sie den angegebenen Grund - etwa durch ein Schreiben des Jobcenter - für die rechtwidrige Sperrung belegen können, müßte ein Antrag beim Sozialgericht auf Aufhebung der Sperre schnell Erfolg haben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele