Frage an Hans-Christian Ströbele von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie waren früher Mitglied im Ausschuß u.a. über die Geschäftsordnung. Welchen Paragraphen der Geschäftsordnung hat die Linksfraktion bzw. haben ihre Mitglieder verletzt? Denn wenn jemand behauptet, daß ein anderer gegen eine Ordnung verstößt, dann sollte genau das hinreichend bestimmt sein, worin der Verstoß lag?
War dieser Paragraph aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages anders auszulegen? Hat das Parlament diese interne Demonstration einer Fraktion nicht aushalten können, die sicherlich einen Teil der Wählerschaft vertritt?
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud
Sehr geehrter Herr Vidaud.
Nach den Gründen des Ausschlusses müssen Sie den Bundestagspräsident fragen, weil er allein entschieden hat. Er hat am vergangen Freitag die Abgeordneten der Linken von der Teilnahme an der Sitzung des Bundestages wohl wegen "gröblicher Verletzung der Ordnung" ausgeschlossen. Das wäre nach § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages möglich, wenn eine "gröbliche Verletzung der Ordnung" anzunehmen ist. Ich bin der Auffassung, daß das Aufstehen und Hochhalten von Schildern in einer Plenumssitzung für kurze Zeit nach Abschluß einer Rede keine gröbliche Verletzung der Ordnung ist.
Deshalb habe ich mich in einer Kurzintervention im Plenum dagegen ausgesprochen und angeregt die Entscheidung zu überprüfen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele