Frage an Hans-Christian Ströbele von Peter F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
nach Ihrer Intervention zugunsten der Fraktion Die Linke, gegen den Ausschluss aus der heutigen Sitzung des Bundestages, wegen des Protests gegen die Bombardierung zweier Tanklaster in Afghanistan habe ich einige Fragen an Sie. Vorausschicken möchte einige Feststellungen die bisher, bei aller noch zu tätigenden Untersuchungsarbeit, dennoch feststehen:
a. die Bombardierung geschah gegen 02:30 Uhr Ortszeit
b. die Tanklaster befanden sich zum Zeitpunkt der Bombardierung ca. 20 km außerhalb bewohnter Ortschaften
c. die in Afghanistan gegen den NATO-Einsatz agierenden Subjekte verwenden Taktiken/ Einsatzstrategien die sich mit "Methoden asymetrischer Kriegsführung" beschreiben lassen
d. das Völker"gewohntsheits"recht gestattet unter kriegerischen Umständen die Hinnahme ziviler Opfer (Kolleteralschäden) wenn der militärische Nutzen diese Opfer überwiegt
Lese ich jetzt die Schilderaufschriften der Abgeordneten der Linksfraktion dann muss ich mich doch fragen:
1. was haben "unschuldige" Bauern, Kinder und Väter zu dieser Nachtzeit 20 km von Ihrer eigenen Ortschaft entfernt an diesen Tanklastern zu schaffen?
2. Kann man den Ermittlungsergebnissen der afghanischen Behörden und den beschriebenen Opfern vertrauen?
3. Sind die beschriebenen Opfer wirklich Zivilisten und unschuldig, nur weil sie keine Uniform tragen?
4. Gibt es nicht auch ein gewisses außenpolitisches Interesse der Regierung Karzei und monetäre Interessen der Angehörigen bestimmte Opfergruppen darzustellen?
5. Hat auch nur ein einziger Abgeordneter der Linksfraktion, bzw. auch sie selbst, sich der Mühe unterzogen und Truppen der QRF der Bundeswehr einige Tage/ Wochen vor Ort auf Patrouille begleitet um eine eigene realistische Bedrohungsabschätzung vorzunehmen?
6. Würde unter Feststellung des Kriegszustandes in Afghanistan, die politische Bewertung dieses Angriffs anders ausfallen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Fechter
Sehr geehrter Herr Fechter.
Angehörige der Opfer haben uns Anfang des Monats in Kundus erzählt:
Bauern und ihre Familien sind in der Nacht zum 4.9. 2009 zu den im Sand des Flusses festgefahren Tanklastwagen gekommen, weil sie davon erfahren hatten, daß dort Treibstoff verteilt wird. Einige hatten Gefäße mitgebracht, um Kraftstoff mitzunehmen, andere waren aus Neugier dort.
Ermittlungsergebnisse der afghanischen Behörden sind genauso wie Angaben von Opfern Grundlage Festellungen und weitere Ermittlungen. Sie sind vor allem dann glaubwürdig, wenn sie durch andere Erkenntnisse gestützt werden.
Die Schlußfolgerung, daß die Personen Zivilisten und unschuldig waren, ist nicht allein deshalb zu ziehen, weil sie keine Uniform tragen. Auch Aufständige tragen dort in der Regel keine Uniform. Aber wenn es sich um Kinder handelt oder Angaben von Nachbarn und Behörden dies belegen, dann ist sehr wahrscheinlich, daß es sich um unschuldige Zivilisten handelt und nicht um Aufständige.
Mögliche finanzielle Interessen allein widerlegen diese Wahrscheinlichkeit nicht.
Wir haben an Transporten in Konvois in gepanzerten Fahrzeugen, aber Nein, niemand von uns Besuchern der Bundeswehr in Kundus hat die Truppe bei Einsätzen begleitet. Wenn dies überhaupt zugelassen wird, vielleicht beim nächsten Mal.
Nein, die politische Bewertung würde sich nicht ändern, auch wenn der Kriegszustand in Afghanistan förmlich festgestellt würde. Für eine gezielte Vernichtung von Menschen, ohne selbst angegriffen zu sein, haben die deutschen Soldaten kein Mandat des Bundestages. Das ISAF-Mandat, nach dem sie eingesetzt waren, reicht dafür nicht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele