Frage an Hans-Christian Ströbele von Matthias N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Ströbele,
zurzeit mache ich Abitur und werde wahrscheinlich in diesem Jahr mein Abi erfolgreich beenden. Ein paar Freunde und ich haben uns vorgenommen im Ausland zu studieren da es in vielen EU Ländern einfacher ist, einen Studiumsplatz zu kriegen. Vor kurzem haben wir angefangen uns in den EU Ländern zu umzugucken und mussten leider feststellen, dass einige von uns nicht im Ausland studieren können da nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben erfahren dass man mit einem ausländischen (türkischen) Pass, sich nur 6 Monate im Ausland aufhalten darf. Da ein Universitätsstudium in der Regel 3-4 Jahre dauert und ein Master 1-1.5 Jahre dauern würde, müsste man im extrem Fall 5.5 Jahre sich im Ausland aufhalten. Natürlich könnte man in den semester Ferien immer wider nach Deutschland fliegen um das Limit von 6 Monaten nicht zu überschreiten aber das wäre nur eine Notlösung und im schlimmsten Fall, könnte man die Aufenhaltserlaubniss für Deutschland verlieren.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Ob sie für eine Verlängerung der Auslandaufenthaltsfrist für Ausländer sind, die in einem EU Land studieren möchten?
2. Was für Initiativen sie unternehmen werden um eine Gleichberechtigung von deutschen und ausländischen Schülern zu gewährleisten
Ich möchte betonen, dass ich in Kreuzberg leben und mich würde es interessieren was sie zu diesem Thema denken.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Nette.
Es hat etwas gedauert mit der Antwort, aber ich mußte mich erst kundig machen.
Es trifft zu, dass Menschen mit ausländischem Pass Deutschland in der Regel nur maximal 6 Monate verlassen können, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Auf Antrag kann die "Ausländerbehörde" jedoch eine längere Wiedereinreisefrist gewähren. Dies gilt insbesondere, wenn - wie bei einem Studium - die Ausreise von vorneherein befristet und gut begründet ist. Bei einer Aufenthaltserlaubnis liegt die Zustimmung zu einer längeren Wiedereinreisefrist im Ermessen der Behörde.
Sollten ihre Freundinnen und Freunde eine Niederlassungserlaubnis haben, ist die "Ausländerbehörde" sogar verpflichtet, im Regelfall eine längere Wiedereinreisefrist zu gewähren. Da es zwischen der EU und der Türkei ein Assoziationsabkommen gibt, gilt das umso mehr für Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit.
Ihre Freundinnen und Freunde haben daher bereits jetzt gute Chancen bei einem Auslandsstudium ihren Aufenthaltstitel zu behalten. Im Falle eines mehr als sechs monatigen Auslandsaufenthalts sollten sie rechtzeitig die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen.
Zu Ihren konkreten Fragen:
1. Wir fordern eine Verbesserung der bisherigen Regelungen und haben uns immer für einen sicheren Aufenthaltsstatus für MigrantInnen eingesetzt. MigrantInnen sollten grundsätzlich Deutschland beispielsweise für ein Studium auch für mehr als sechs Monate verlassen dürfen, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren.
2. Wir möchten Einbürgerungen erleichtern und generell die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglichen. Auch wenn dies keine Garantie für vollständige Gleichberechtigung sein kann, ist das ein erster notwendiger Schritt um MigrantInnen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben, an Schulausbildung und Studium zu ermöglichen. Die deutsche Staatsbürgerschaft garantiert die Freizügigkeit im Schengen-Raum, ermöglicht den problemlosen Schulbesuch, ein Studium und eine Berufsausübung in der Europäischen Union und in vielen anderen Staaten.
Daneben setzen wir Grüne uns schon lange für eine sog. Gemeinschaftsschule ein, in der alle SchülerInnen unabhängig ihrer Herkunft, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern oder unabhängig ihrer Leistungen gemeinsam und voneinander lernen. Das würde vielen SchülerInnen "nicht-deutscher Herkunft" helfen, einen gerechten Zugang und gleiche Chancen in der Schule zu erfahren.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Freundinnen und Freunden viel Erfolg für`s Abitur und alles Gute für Ihre berufliche Zukunft!
Christian Ströbele