Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
verstößt das Hartz 4-Aufstocken nicht gegen den EG-Vertrag (Artikel 87)? Die „Lohnsubvention“ ist im EG-Vertrag nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das heißt, man muss als Vollzeitarbeitnehmer von seiner Arbeit leben können. Ich denke das die deutsche Wirtschaft zu Unrecht subventioniert wird.
Warum klagen Sie nicht dagegen vor den Gerichten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Norden
Sehr geehrter Herr Norden,
Soweit ich weiß, gibt es auch in anderen EU-Ländern staatliche Aufstockung von Löhnen und anderen Einkommen bis zu einem Existenzminimum. Ein Verstoß gegen den Lissabon-Vertrag und eine Subventionierung der Wirtschaft wird darin offensichtlich nicht gesehen.
Leider steht in keinem Gesetz, daß man als Vollzeitarbeitnehmer von seiner Arbeit leben können muß.
Mangels nötiger eigener Betroffenheit kann ich nicht gegen derlei klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ströbele