Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert Philipp T. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Robert Philipp T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe eine Frage zum Stiftungsrecht, in dem ich derzeit meine Dissertation schreibe. Könnten Sie mir mitteilen, aus welchem Grund Familienstiftungen weitestgehend von der staatlichen Aufsicht freigestellt sind, obwohl sie steuerlich genauso privilegiert werden wie andere Stiftungen, die einer staatlichen Kontrolle unterliegen? Woraus erklärt sich diese Ungleichbehandlung? Ist Ihnen vielleicht etwas bekannt ob hierzu Änderungsbestrebungen angedacht sind? Vielen Dank im Voraus.

Mit den besten Grüßen

Robert Tischer

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Tischer,

ich danke für Ihr wissenschaftliches Interesse an Einzelfragen des Stiftungsrechts und der Stiftungsaufsicht. Allerdings unterliegt letztere m.W. nicht dem Bundesrecht, sondern obliegt "zuständigen Behörde des Landes" (§ 80 BGB) aufgrund der unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze.
Ich stelle daher anheim, sich mit Ihrer Frage nach Motiven und evtl. Änderungswünschen der Ländergesetzgeber direkt an diese zu wenden.
Für eine Übersicht über die Entwicklung der Stiftungsaufsicht darf ich Sie auf folgenden instruktiven Vortrag aus dem Herbst 2009 verweisen:
http://www.stiftungen.org/files/original/galerie_vom_15.07.2008_13.45.58/Johann_Stoerle_Stiftungsaufsicht_im_Wandel.pdf

Einer anderen, bundesrechtlich geregelten Privilegierung von Stiftungen haben Grüne kürzlich nachdrücklich widersprochen: der am 28.9.2009 vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen Haftungsfreistellung von Stiftungsvorständen gegenüber ihren Mitgliedern (§ 86 Abs. 1 BGB idFd Novelle BGBl. 2009 I, 3161).
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s3161.pdf%27]
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613537.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16230.pdf#P.25785
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search.do
Denn dieser kurzfristige Regelungsvorschlag der schwarz-roten Koalition widersprach einerseits dem, was sie rund ein Jahr zuvor im August 2008 noch scharf kritisierte (dort S. 10).
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/101/1610120.pdf#P.10
Außerdem kritisierte ich insbesondere, dass diese Regelung künftig auch Vorstände von sogen. Unternehmens-verbundenen Stiftungen privilegieren wird (z.B. Lidl Stiftung & Co. KG, Schickedanz Stiftung..KG, Vorwerk Stiftung..KG, Possehl-Stiftung), sogar wenn in einer KG die Stiftung selbst als persönlich haftender Gesellschafterin fungiert oder mit Unternehmers-Familienmitgliedern als Kommanditisten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele