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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fritz A. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Fritz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr.Stroebele

Meine frage an Sie : Wahlversprechen 2009

Die Wahlversprechen 2009 von der jetzigen Regierung CDU,CSU und FDP.
Die Wahlversprechen dieser Parteien von 2009,wenn diese nicht eingehalten werden,kann man dann von Wahlbetrug sprechen?.
Wenn ja (unserer ansicht nach ja) ist dann Wahlbetrug Strafbar?.
Sollte Wahlbetrug Strafbar sein,kann dann das Volk der BRD Strafanzeige wegen Wahlbetrugs stellen?.
Und zuletzt,wenn Wahlbetrug Strafbar ist?,wo kann oder sollte man Strafanzeige stellen wegen Wahlbetrugs?.

In diesem Sinne wuerden Wir uns auf eine nachricht von Ihnen freuen.

Politiker bedenkt,so wie Ihr saeht so werdet Ihr ernten.

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Amberger.

Den Straftatbestand des Wahlbetruges gibt es nicht. Sonst wären die Gefängnisse noch viel voller, als sie es ohnehin schon sind.
Auch der Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB dürfte kaum zur Anwendung kommen, denn es werden Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, so u.a. daß Wählerinnen und Wähler mit der Wahl keine konkrete Vermögensverschiebung vornehmen. Nach der Strafvorschrift ist strafbar, wenn u.a. durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Irrtum erregt wird, durch den eine Vermögensverfügung bewirkt wird, die zu einem Vermögensschaden führt.
So müssen wir wohl weiter damit leben, daß vor den Wahlen viel versprochen und vorgetäuscht wird, das eh kaum noch jemand glaubt, und nach der Wahl völlig anders gehandelt wird.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele