Frage an Hans-Christian Ströbele von Günter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
erbitte eine ehrliche Antwort auf folgende Frage:
Wann wird das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt, die vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird. (Artikel 146 Geltungsdauer des Grundgesetz)
Die Einheit und Freiheit Deutschlands wurde 1990 im Einigungsvertrag angeblich doch vollzogen?
Das Grundgesetz ist doch nur ein Fragment einer Verfassung und kann niemals die zukünftige Verfassung sein. (Das ist Fakt). Die Väter des Grundgesetzes haben es doch auf Druck der Alliierten 1949 so beschließen müssen (Das ist Fakt).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hasskerl
Sehr geehrter Herr Hasskerl.
Mehrfach habe ich mich zu den Thesen, die auch Sie wieder andeuten, daß Deutschland noch gar keine richtige Verfassung habe und deshalb eine solche erst noch beschlossen werden müßte, auch bei abgeordnetenwatch Stellung genommen.
Diese Auffassung teile ich nicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Grundgesetz als vollwertige Verfassung und der Bundesrepublik Deutschland sind die neuen Bundesländer beigetreten. Deshalb hat das Grundgesetz auch alle Wirkungen einer Verfassung und wird ganz überwiegend von der Bevölkerung anerkannt.
Völlig unabhängig davon halte ich es aber mit vielen anderen Juristen für richtig, eine Verfassung für Deutschland neu zu dikutieren und der deutschen Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Das sieht nicht nur der Artikel 146 des Grundgesetzes vor, sondern das war auch die Forderung vieler engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerechtsbewegung der DDR zum Beitritt. In den Diskussionsprozeß könnten auch die Erfahrungen und Erkenntnisse der Verfassungsdiskussion in der DDR nach der Wende einfließen und ein Zeichen für den gleichberechtigten Neuanfang gesetzt werden. Obwohl sich auch andere Politiker in Deutschland immer wieder diese Forderung zu eigen gemacht haben, sehe ich wenig Chancen für deren Verwirklichung. Leider.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele