Frage an Hans-Christian Ströbele von Nico B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
vorab, die Luft-Gas-Erscheinungen durch Flieger in der Nähe militärischer Flugbahnen kann ich bestätigen. (Antwort / Frage weiter unten ) Sie als Grüner Abgeordneter werden sicherlich die Aussage aus Ihren eigenen Reihen kennen? http://www.gruene-glashuetten.de/index.php?dom=1?=22&p=74
Grund meiner Frage ist aber ein anderer. Ich lebe in Berlin und stoße immer wieder auf Aussagen, die Berlin in Verbindung mit einem besonderen Status bringen.
In Verbindung mit der Erklärung der „Drei Mächte“ vom 08. Juni 1990, wonach Berlin nach wie vor kein konstitutiver Bestandteil einer BRD sein darf und dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl 1990 Teil II, S. 1274), sowie der Aufhebung aller Aufhebungen von Besatzungsrecht (BGBl I S. 2614 vom 23.11.2007), ergibt sich offenkundig und zweifelsfrei, daß die nur noch im Innenverhältnis vorhandene BRD, welche im Außenverhältnis jetzt „Deutschland“ heißt, nach wie vor unter Kontrolle der „Drei Mächte“ steht und somit keinerlei Souveränität besitzt. Gemäß Artikel 133 GG ist die „Bundesregierung“ nach wie vor Organ der „Drei Mächte“.
Sehr geehrter Herr Ströbele, die Sonderregelung hat welchen Hintergrund?
Mit freundl. Grüßen, Nico Becker
Sehr geehrter Herr Becker.
Entgegen den immer wiederkehrenden Behauptungen ist die Bundesregierung kein Organ der drei Mächte und die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat und steht auch nicht unter der Kontrolle von irgendwelchen ausländischen Mächten. Das ist Fakt in der Praxis und in der Theorie. Etwas anderes ergibt sich nicht aus Artikel 133 des Grundgesetzes. Ich habe dies schon vor längerer Zeit auch unter Bezug auf die Dokumente der Verhandlungen mit den Siegermächten nach 1990 erläutert.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele