Frage an Hans-Christian Ströbele von Wil B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Thema: Wahlrecht für EU-Bürger.
Sehr geehrte Herr Ströbele.
Während der letzten Legislatur schrieben sie mir schon, dass ich zB als Niederländer auf Grund des Grundgesetzes nicht an die Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen kann.
Sehen sie die möglichkeit eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes zu ergreifen?
Wünsche Ihnen viel bei Ihrer politischen Arbeit.
Mit freundlichem Gruss,
W. Biezen, Berlin.
Sehr geehrter Herr Biezen.
Eine Möglichkeit mit Aussicht auf Erfolg eine Initiative zu ergreifen, um die von Ihnen angesprochene Grundgesetzänderung zur Erlangung des Wahlrechts zum Bundestag für Sie als Niederländer zu erreichen, sehe ich nicht. Schon eine einfache Mehrheit dürfte kaum dafür zu gewinnen sein und schon gar nicht die notwendige verfassungsändernde Mehrheit von Zweidrittel der Abgeordneten.
Außerdem ist keineswegs sicher, daß das Verfassungsgericht eine solche Verfassungsänderung akzeptieren würde. Es gibt die Rechtsauffassung, daß immer nur die deutschen Staatsbürger in Deutschland die Volksvertretung auf Bundesebene wählen dürfen.
Mir ist auch nicht bekannt, ob in Europa Gegenseitigkeit besteht, also ob zum Beispiel deutsche Staatsbürger in den Niederlanden das Parlament mitwählen dürfen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele