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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jesko M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Jesko M. bezüglich Recht

Lieber Herr Ströbele,

Sie gelten ja als einer der wenigen übriggebliebenen Linken bei den Grünen, die sich erfreulicherweise manchmal auch in Bundestagsabstimmungen der Mehrheit entgegenstellen, wenn es um fragwürdige Vorhaben geht.
Allerdings hat Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode so viele Gesetze verabschiedet, die die Bürgerrechte einschränken, daß ich annehmen muß, daß auch Sie hier nicht jedesmal mit "Nein" und gegen Ihre Fraktion gestimmt haben?

Ich würde gerne wissen, wie Ihr Abstimmungsverhalten konkret bei folgenden Gesetzen aussah:

Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (Juni 2005)

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung (Mai 2005)

Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Juni 2004)

Schöne Grüße, J. Müller-Pittsen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller-Pittsen,

Herr Ströbele dankt Ihnen für Ihre Frage vom 10.9.2005 und bat mich um Antwort
..
Herr Ströbele stimmte den 3 von Ihnen genannten Gesetzen der Bundesregierung in 2./3. Lesung des Bundestages jeweils zu : schon deshalb, weil er sie als für diesen Themenbereich zuständiges Mitglied des bündnisgrünen Fraktionsvorstandes maßgeblich mit SPD und Ministerien verhandelt und dabei je erhebliche Änderungen der betreffenden Ausgangsentwürfe durchgesetzt hatte.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis auf Anlaß und Hintergrund der genannten Gesetze :

1) Das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom Juni 2005 reformierte die von der CDU-FDP-Regierungskoalition am 17.3.1997 geschaffene und am 7.9.1998 erweiterte Befugnis, zur Straftatenverfolgung und -verhütung genetische Spuren zu erheben, analysieren, vergleichen und zu speichern (§§ 81 e - g StPO, DNA-Identifizierungsgesetz). Entgegen unzutreffender Pressedarstellung verlangt setzt die Novelle nun weiterhin voraus, daß der Betroffene jeweils "Straftaten von erheblicher Bedeutung" statt bloßer Bagatellen begangen haben muß und mutmaßlich künftig begehen wird, damit seine DNA verwendet werden kann.

2) Das Luftsicherheitsgesetz vom Juni 2004 regelt nach den Erfahrungen der New Yorker Flugzeugattentaten vom 11.9.2001, daß Flugpersonal und -Einrichtungen intensiver überprüft werden können und daß die Luftwaffe derlei - wie bereits zuvor aufgrund Notstandsregelungen §§ 32 - 34 StGB - verhüten soll. Das Gesetz überträgt die zuvor ungeregelte Zuständigkeit vieler beteiligter Behörden "zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalles" dem Bundesverteidigungsminister, insbesondere "wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und Maßnahmen der Luftwaffe das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr " sind. Die Regelung entspricht fast wörtlich geltenden Länderpolizeigesetzen (z.B. § 63 Abs. 4 S. 2 PolgG NRW; § 258 LVwG S-H). Das Gesetz enthält entgegen unzutreffender öffentlicher Darstellung keine Befugung zum Abschuß von Flugzeuge oder zur Abwägung zwischen Menschenleben.
Ich begrüße, daß das Bundesverfassungsgericht demnächst Gelegenheit hat, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. <>

3) Die gesetzliche Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung vom Mai 2005 wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 3.3.2004 den Gesetzgeber hierzu bis 30.6.2005 aufgefordert hatte und die von einer ganz großen Koalition aus Union/SPD/FDP am 16.1.1998 verabschiedete Befugnis zum "Großen Lauschangriff" als weitgehend verfassungswidrig beanstandet hatte. In der damaligen schwarz-gelben Regierungskoalition gaben die FDP den Ausschlag für die Aufnahme dieser Lauschkompetenz ins Grundgesetz (34 von 44 FDP-MdB stimmten im Bundestag der GG-Änderung zu, dem Ausführungsgesetz sogar alle !), nachdem ihr damaliger Generalsekretär Westerwelle 1995 bei einer Urabstimmung 2/3 der FDP-Mitglieder hinter dieses Vorhaben gebracht hatte. 2005 suchte die FDP leider die rot-grüne rechtsstaatliche Korrektur ihrer Bürgerrechts-Blindheit wiederum zu torpedieren : im Bundestag durch Anträge zur Aufweichung des Schutzes der Privatsphäre, im Bundesrat schlossen sich ihre Justizminister aus BaWü und Rheinland-Pfalz Verschärfungsforderungen der CDU an. (alles nachzulesen BT-Protokoll 16.1.98 Seite 19562-4 : http://www.dip1.btg/btp/13/13214.asc
BT-Drs. 15/5486 S. 14 : http://www.bundestag.de/btd/15/054/1505486.pdf );
BR-Drs. 359/05 :
http://www.parlamentsspiegel.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?pl»&part=D&pnr59/05&quelle=parla )

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christian Busold