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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Ulrich G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Ulrich G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Sröbele,

im FOCUS online vom 18.7.09 wird Ihre Rolle als Anwalt mehrerer RAF-Gefangener und der in diesem Zusammenhang gegen Sie geführte Strafprozeß Anfang der 80er Jahre aufgegriffen. Das Landgericht Berlin wird hier mit folgendem Satz aus dem Urteil zitiert: „Ohne die Hilfe einiger weniger Rechtsanwälte, darunter des Angeklagten, wäre die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen.“

Ich habe Ihre Stellungnahme zu diesem Thema auf Ihrer Internet-Seite dazu gelesen, die ich aber nicht als befriedigend empfinde. Verurteilt wurden Sie wegen Ihrer Beteiligung am Infosystem. Sie erklären dazu u.a., Sie seien "nicht auf die Idee gekommen, daß solche Verschickungen unzulässig sein könnten."

Unabhängig von der damaligen Zulässigkeit des Infosystems interessiert mich folgendes:
Können Sie aus heutiger Sicht mit ruhigem Gewissen ausschließen, daß Ihre damaligen Handlungen dazu beigetragen haben, daß in den Folgejahren Menschen durch die RAF-Terroristen ihr Leben verloren haben?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Gehner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gehner.

Ich habe von 1970 bis 1975 als Rechtsanwalt die inhaftierten Mandanten aus der RAF verteidigt und versucht, deren Rechte und deren Gesundheit zu wahren. Leider nicht immer erfolgreich.
Ich habe nicht zu den Anschlägen beigetragen, die in den späteren Jahren begangen wurden, sondern mich bemüht, die Gewaltspirale anzuhalten und eine Deeskalation zu erreichen etwa durch Verhandlungen mit Bundesanwälten während der Hungerstreiks. Leider letztlich meist nicht erfolgreich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele