Frage von Volker H. • 06.08.2009
Frage an Hans-Christian Ströbele von Volker H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Seit einigen Tagen befindet sich der Waffenlobbyist Karl-Heinz Schreiber wieder in Deutschland und soll unter anderem auch wegen Korruption angeklagt werden.
Doch zur Korruption gehören immer 2 Seiten: ein Geber und ein Empfänger.
Wenn nun Schreiber wirklich Korruption nachgewiesen werden sollte, dann muß doch auch ein Empfänger namentlich bekannt sein, der dann auch der Bestechlichkeit überführt ist und somit eine Straftat begangen hat, für die er noch nicht belangt wurde. Denn alle Angeklagten des CDU-Skandals wurden nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt, nicht aber wegen Korruption.
Was passiert also dann mit der Empfängerseite der Korruption?
Liebe Grüße
Antwort ausstehend von Hans-Christian Ströbele Bündnis 90/Die Grünen