Frage an Hans-Christian Ströbele von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
wieso muss ich als Bafög- oder Harzt 4 Empfänger in Berlin bei jeder Fahrscheinkontrolle eine Trägerkarte der BVG mit meinen persönlichen Daten, sprich Name, Anschrift und Geburtsdatum, den von der BVG beauftragten Kontrolleuren vorzeigen?
Ich finde dies ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich!
Vielen Dank für Ihre Antwort und bleiben sie der Politik noch lange erhalten
Martin Feller
Sehr geehrter Herr Feller.
Sie haben recht. Sozialhilfe-, ALG-II- oder BaFög-Empfänger müssen sich häufig Überwachungsmaßnahmen und Einsichten in Ihren ganz persönlichen privaten Bereich gefallen lassen, die einen Aufschrei der Empörung hervorrufen würden, wenn die Allgemeinheit davon betroffen würde.
Ich versuche schon lange, dies zu problematisieren.
Wenn die BVG nun von Ihnen eine "Trägerkarte" sehen und kontrollieren will, dann soll dies wohl dazu dienen, daß niemand zu unrecht eine Verbilligung der Fahrkarte in Anspruch nimmt. Ich kenne solche "Trägerkarten" bisher nicht. Wenn Sie mir eine Kopie übermitteln, werde ich klären, ob unverhältnismäßig viel an Datenhergabe von Ihnen verlangt wird.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele