Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Nach wie vor droht in den neuen Bundesländern die Privatisierung zahlreicher Seen durch die Bundesgesellschaften BVVG und BImA. Die Seen sind jedoch ein wesentlicher Standortfaktor für die Tourismusbranche und zudem wichtige Ökosysteme. Es ist zu befürchten, dass die touristische Entwicklung durch den Verkauf der Seen gefährdet wird und dass Badestellen und Stege nicht mehr genutzt werden dürfen.
Die Seen müssen aus Gründen des ökologischen Schutzes als öffentliches Allgemeingut erhalten werden. Zudem wollen die Menschen, dass die Seen weiterhin als öffentliches Allgemeingut erhalten werden und öffentlich zugänglich und nutzbar sind und bleiben. So können die Gewässer für öffentliche und ökologische Belange am besten gesichert werden.
Öffentlich äußerst kontrovers diskutiert wurde u. a. der Verkauf des Wandlitzsees nördlich von Berlin an eine Immobiliengesellschaft im Jahr 2003. In den nächsten Jahren wird die BVVG 15.000 Hektar Seen verkaufen. Eine Privatisierung droht beispielsweise auch dem 270 ha großen Mellensee.
Eine derzeit laufende Petition (Petition: Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH - Verzicht der weiteren Privatisierung von Gewässern vom 19.05.2009) versucht diesen Mißstand zu beseitigen und weitere Privatisierungen zu verhindern.
Was ist Ihre Meinung hierzu und gedenken Sie etwas gegen diesen Ausverkauf der Seen zu unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bergmann.
Der Verkauf und die Privatisierung von Seen in Brandenburg und anderen Bundesländern lehne ich ab. Ich möchte, daß Wälder und Seen einschlielich der Uferwege der Bevölkerung für Erholung und Sport zur Verfügung stehen.
Von den Plänen für eine Privatisierung von Seen habe ich erst vor einigen Tagen aus den Medien erfahren.
Obwohl dieser Fachbereich nicht zu den Themen gehört, mit denen ich im Bundestag bisher befaßt war, werde ich mich kundig machen. Ich werde erforderlichenfalls auch selbst parlamentarische Anfragen stellen und mit den Fachabgeordneten in der Fraktion klären, was unternommen werden kann. Da es sich offensichtlich um Gesellschaften des Bundes handelt, die privatisieren wollen, besteht eine Zuständigkeit des Bundes, die für eine Intiative auf Bundesebene genutzt werden kann.
Mit freundlich Gruß
Ströbele