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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hubert S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hubert S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Ströbele,

im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sieweke.

Im Parlament sollten alle Altersgruppen der Bevölkerung vertreten sein, also neben jungen Abgeordneten und der Mehrheit der mittleren Jahrgänge auch die Alten, zumal diese Gruppe ja ein immer größerer Teil der Gesamtbevölkerung ist. Mir ist nicht bekannt, daß die Väter des Grundgesetzes postuliert haben, die Abgeordneten sollten ehrenamtlich tätig sein. Ganz im Gegenteil steht im Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3, daß die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Ihre Auffassung hinsichtlich der Direktkandidaten teile ich nicht. Diese sind dann praktisch abgewählt, wenn sie bei einer Wahl nicht die Mehrheit der Stimmen ihres Wahlkreises erhalten. Dagegen haben Sie recht mit Ihrer Meinung, daß ein direkter Einfluß der Wählerinnen und Wähler, die nicht Mitglieder der jeweiligen Partei sind, auf die Auswahl und Reihenfolge der "Listenkandidaten" nicht gegeben ist. Deshalb trete ich dafür ein, daß den Wählerinnen und Wählern durch eine Veränderung des Wahlrechts Einfluß auf die Reihenfolge der Listenkandidaten bekommen, etwa durch die Einführung der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens, wie dies in Bundesländern der Fall ist. Eine Praxis der Wiederaufstellung von "Dauerverlieren" ist mir nicht bekannt. In meinem Wahlkreis 84 in Berlin trifft so etwas jedenfalls nicht zu.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele