Frage an Hans-Christian Ströbele von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Hans-Christian Ströbele !
Ich habe mich versucht kundig zumachen, wenn eine Wahl für ungültig erklärt werden muss,leider habe ich nichts gefunden.
Mich interesiert brennend, wo die Untergrenze der Wählerstimmen liegen muss, um eine Wahl für ungültig erkläert wird. Die Wahlbeteiligung nimmt ja von Wahl zu Wahl ab, ein Grund ist auch das etwa 60% der Abgeordneten schon vor Wahl, als gewählt feststeht, hauptsächlich durch die Guten Listenplätze. Dadurch ist eine Nichtwahl von sogenannten Spitzenkandiaten UNMÖGLICH. Meine Frage ist dieses verfahren demokratisch oder kann man diesen auch als Parteiendiktatur bezeichnen?
Danke
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann.
Eine Altersgrenze für die Wahlbeteiligung, deren Unterschreitung dazu führt, daß die Wahl für ungültig erklärt wird, ist mir nicht bekannt.
Es trifft nicht zu, daß bei Wahlen 60 % der Abgeordneten schon vor der Wahl als gewählt feststehen.
Bei den Europawahlen wurden alle, also 100 % der Kandidaten über Landeslisten oder eine Bundesliste gewählt. Direktwahlen von Abgeordneten in einzelnen Wahlkreisen waren in Deutschland nicht vorgesehen.
Bei der Bundestagswahl wird die Hälfte der Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen und die andere Hälfte über Landeslisten gewählt.
Bei Landttagswahlen sind die Regelungen unterschiedlich. In einzelnen Bundesländern ist es auch möglich, die Reihenfolge der Kandidaten auf den Landeslisten bei der Wahl zu verändern.
Ich halte diese Einflußmöglichkeit der Wählerinnen und Wähler für gut und würde es begrüßen, wenn entsprechende Änderungen des Wahlgesetzes auch für die Bundestagswahl möglich wären.
Eine Parteiendiktatur sehe ich in der derzeit geltenden Wahlrechtsregelung nicht, aber einen faktisch zu großen Einfluß der Führungsgremien der Parteien auf die Zusammensetzung der Wahlllisten und damit auch des Deutschen Bundestages schon.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele