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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Matthias H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

seit Jahren verfolge ich die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Nun droht das Vorhaben zu scheitern, weil man sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einigen kann.

Gleichzeitig versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Es hängt derzeit vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können.

Es muss endlich Sicherheit geben. Man sollte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann!

Die in den Bundestag eingebrachten Entwürfe haben alle ihre Stärken und Schwächen. Aber: Jeder bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis.

Darum bitte ich Sie, sich dafür stark zu machen, dass tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt wird und der Punkt nicht schon wieder in letzter Minute von der Tagesordnung verschwindet.

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hartmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hartmann.

Die Sicherung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen gerade für die Situationen, in denen sie sich selbst nicht mehr wehren und ihr Recht durchsetzen können, ist von großer Bedeutung. Das sehe ich so wie Sie. Deshalb setze ich mich für den Gesetzentwurf ein, der am Klarsten und ohne Wenn und Aber dem vorher geäußerten Patienenwillen Geltung verschafft.
Ich hoffe, das Gesetz wird entgegen Ihren Befürchtungen doch noch in diesem Sommer verabschiedet. Wir haben allerdings nur noch zwei Sitzungswochen vor der Sommerpause und der Bundestagswahl.

Aber auch jetzt schon können Sie weitgehend sichergehen, wenn Sie die richtige Verfügung unterschreiben, möglichst beim Notar und dann noch eine Vertrauensperson einsetzen, die für den Fall, daß Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig sind, darauf besteht, daß entsprechend Ihrer schriftlichen Erklärung verfahren wird. Den richtigen Text können Sie beim Bundesjustizministerium anfordern oder von deren Angebot runterladen.
Diese Texte sind heute schon wirksam und verbindlich. Bei der gesetzlichen Regelung geht es um zusätzliche Sicherungen und die Klärung von Zweifelsfragen

Mit freundlichem Gruß
Ströbele