Frage an Hans-Christian Ströbele von Florian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Sie haben am 18.5.09 auf die Frage welche Protestformen in Ordnung sind geantwortet mit:
"Sprechchöre, Trillerpfeifen und ähnliche Aktionen gehören zum Arsenal zivilisierten Protestes. Manchmal muß man sich auch mit unerhörten Mitteln Gehör verschaffen. Wirksame Proteste sollen nicht bequem und angenehm sein. Ich bekenne mich zu einer Protestkultur vielfältigen phantasievollen Aktionsformen. Dazu gehörten schon immer auch Sit-Ins, Blokaden und auch mal eine begrenzte Regelverletzung."
Was mir nicht klar ist und wo ich um Klaerung bitte ist, was Sie mit "phantasievollen Aktionsformen", "Blokaden" und "begrenzten Regelverletzungen" meinen. Sind damit in Einzelfaellen und in begrenztem Umfang auch Verstoesse gegen Paragrafen des StgB gemeint?
Um konkrete Sachverhalte zu nennen. Am 19.9.08, der erste Tag des Anti-Islamieserungskongress der rechtsextremistischen Partei Pro koeln, wollte pro koeln die Pressekonferenz auf einem Schiff abhalten. http://www.ksta.de/html/artikel/1221861675909.shtml
"Fünf Demonstranten versuchen, das Schiff zu stürmen. Zwei werden von Polizeikräften aufgehalten, die anderen drehen freiwillig um. Ein Stein schlägt in einer Fensterscheibe ein. Der Kapitän der „Moby Dick“, ein Rheindampfer der Bonner Personenschifffahrt, kriegt Panik, wirft den Diesel an."
"aber nur bis zur Mülheimer Brücke. Der Kapitän will nicht drunter her fahren, weil oben Demonstranten stehen. Dafür wird er als „feiges Schwein“ beschimpft. Es fliegen ein paar Steine aufs Deck."
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1221775308212.shtml
"Und Wirges ist in Fahrt: „Soll die braune Soße doch im Rhein versinken!“"
Sind diesen Aktionen Ihrer Ansicht nach im Rahmen von dem was bei einem
wirksamen Protest in Ordnung ist?
Als Laie habe ich hier den Eindruck, die Aktionen haben Sachbeschaedigung,
versuchten Hausfriedensbruch, Noetigung und eventuell Volksveretzung(Menschen mit Faekalien gleichsetzen - siehe stgb 130) beinhaltet.
Mit freundlichen Gruessen,
Florian Kren
Sehr geehrter Herr Kren.
Angriffe auf Gesundheit, Leib und Leben von Menschen fallen nicht unter zulässige Protestformen der "begrenzten Regelverletzungen".
Da sind erhebliche Straftaten.
Zu den einzelnen angedeuteten Vorfällen kann ich mich abschließend nicht äußern, weil ich die genauen Sachverhalte nicht kenne.
Mit freundlichem Grtuß
Ströbele