Frage an Hans-Christian Ströbele von Anita F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehter Herr Ströbele,
auf Grund der sog. Residenzpflicht, müssen Flüchtlinge, wenn Sie ihren Landkreis verlassen wollen, eine Antrag stellen, der meistens nicht genehmigt wird und für diese ziemlich unbezahlbar ist. Wird der Kreis ohne Genehmigung verlassen, hagelt es Strafgelder und Gefängnissstrafen.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ein Steuerzahler für derart unsinnige Strafen zur Kasse gebeten wird. Ganz abgesehen davon, dass die Residenzpflicht die Flüchtlinge hindert, sich in Deutschland zu integrieren.
Wie stehen Sie dazu? Können Sie sich vorstellen, etwas dagegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen.
Anita Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs.
Das sehe ich wie Sie.
Die Residenzpflicht ist diskriminierend für die Betroffenen und kontraproduktiv für wirksame Integrationsbemühungen. Außerdem verhindert sie häufig, daß Flüchtlinge preisgünstiger bei Verwandten untergebracht und versorgt werden können.
Mit öffentlichen Protesten und Anträgen im Bundestag haben wir schon seit vielen Jahren versucht, etwas dagegen zu tun. Leider überwiegend erfolglos. Derzeit lassen die Mehrheitsverhältnisse unter der großen Koalition eine Änderung noch unwahrscheinlicher erscheinen. Die Flüchtlinge sind in der Regel keine Wähler und deshalb müssen die anderen Parteien auf deren Interessen keine Rücksicht nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele