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Hans-Christian Friedrichs
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Frage von Walter S. •

Frage an Hans-Christian Friedrichs von Walter S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Friedrichs,
Ich wohne in einer Stadt in Unterfranken. Wir haben ein Schwimmbad, welches durchaus für Trainingszwecke und sonstiges Schwimmvergnügen ausreichend ist.
Nun hat die Bürgermeisterin es sich in den Kopf gesetzt, dass wir hier ein neues Schwimmbad benötigen. Dass das mit erheblichen Kosten für die Gemeinde verbunden ist, scheint sie nicht zu stören. Sie hat dies ihr Lieblingsprojekt gegen alle Widerstände durchgeboxt.
Da nun aber durch die Finanzkrise die Gelder rar werden, hegt sie die Befürchtung, dass das schöne teure Projekt nun doch noch gestoppt werden könnte. Was macht man da? Man befiehlt den Rathausangestellten, keine Kritik an dem Vorhaben zu äußern. Was ja nun mit der verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit kollidiert.
Meine Frage ist: Wie stehen Sie zu solchen Redeverboten? Würden Sie sagen, dass der Bürgermeisterin alle Mittel recht sein müssen, damit das Publikum ein ihm gemäßes Schwimmbad bekommt, oder sind Sie mit mir der Meinung, dass eine städtische Einrichtung, wie gut sie auch immer sei, die Außerkraftsetzung von Verfassungsartikeln nicht rechtfertigen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Schill

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr Schill,

nach einer anstrengenden Woche und einem spannenden Tag in meiner alten Heimat „Neu Wulmstorf“, komme ich nun dazu Ihnen zu antworten.

Ich bin ein Freund der freien Meinungsäußerung und da kann ich es mir gar nicht vorstellen, dass eine Bürgermeisterin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein „Redeverbot“ in einer bestimmten Angelegenheit erteilt. Alle Angestellten haben sicherlich zum Schwimmbadbau eine Meinung und müssen diese zumindest im privaten Bereich auch äußern dürfen. Schwieriger wird es aber schon mit einigen Angestellten, die in der Verwaltung beruflich mit dem Projekt zu tun haben, Vertragsdetails und nicht-öffentliche Inhalte kennen. Auch Kommunalpolitiker sind zu Stillschweigen verpflichtet, wenn es um Verträge mit Dritten geht. Vielleicht rührt die „Anweisung“ der Bürgermeisterin ja von einer solchen Konstellation her.

Darüber hinaus sind die kommunalen Finanzen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen den Kommunen mit großer Wahrscheinlichkeit erhebliche Gewerbesteuereinnahmen fehlen werden, ein ganz heikles Thema. Ad hoc würde ich Ihnen zustimmen, dass bei einer Stadt mit 11.000 Einwohnern, wie Marktheidenfeld - falls Sie diese meinen - ein Schwimmbad völlig ausreichen müsste. Wie vor Ort die Situation genau aussieht, wie es um die Finanzen steht, was genau hinter dem Wunsch nach einem neuen Schwimmbad steht, das alles können Sie sicher viel besser beurteilen als ich.

Ich würde Ihnen empfehlen, den Dialog mit Ihrer Bürgermeisterin zu suchen. Sprechen Sie sie direkt an, unterbreiten Sie ihr Ihre Gedanken, besuchen Sie Ausschuss- und Ratssitzungen und mischen Sie sich ein. Wenn es wirklich begründeten Verdacht gibt, dass hier aus nicht nachvollziehbaren Gründen „gemauert“ wird, dann sollte sich auch die örtliche Presse für Ihre Argumente interessieren.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christian Friedrichs