Frage an Hans-Christian Friedrichs von Andreas R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Friedrichs,
was können Sie zum Kosten- Nutzen - Verhältnis bezüglich der von Manchen gewünschten Küstenautobahn A 22 sagen?
Guten Tag Herr Ries,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der Küstenautobahn ist sehr gut im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren der Küstenautobahn A22 dargelegt.
2003 wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die „Küstenautobahn“ in ihrem Verlauf von Westerstede (A28) bis Lübeck (A1) ein NKV von nur 1,9 ausgewiesen. Für ernsthafte Realisierungschancen ist aber ein NKV von mindestens 3,0 üblich, zumindest haben alle im Bundesverkehrswegeplan verzeichneten Projekte mit einem höheren NKV auch eine höhere Priorität – theoretisch.
Um der Küstenautobahn nun doch noch die notwendige Priorität zu verschaffen, betrachtet man sie ganz einfach nicht mehr in ihrem vollständigen funktionalen Verlauf, sondern nur noch den Abschnitt A22 von Westerstede nach Drochtersen. Auf Grundlage der im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung ermittelten Baukosten wurde zunächst ein NKV von 2,8 ermittelt, also schon deutlich höher als 1,9. Für die Vorzugsvariante der A 22 wurde im Rahmen der Voruntersuchungen „Fernstraßennetz im Nord- Westdeutschen Küstenraum“ vom November 2004, sogar ein NKV von 3,9 ermittelt, also eine Legitimation zur ernsthaften Weiterverfolgung des Projekts. Dieser Trick der „Schönrechnung“ funktioniert aber nur, indem man den Abschnitt von Drochtersen nach Lübeck einfach aus der Gesamtbetrachtung entfernt. Er beinhaltet den ca. 1 Mrd. Euro teuren Elbtunnel, der das Projekt „Küstenautobahn“ insgesamt kaum wirtschaftlich erscheinen lässt. Betrachtete man nur die Elbquerung, so käme voraussichtlich ein NKV von kleiner 1 – also unwirtschaftlich – dabei heraus. Genau aus diesem Grund fand sich bis heute auch kein Investor für das mautfinanzierte Projekt.
Hinzu kommen diverse wichtige Faktoren, wie beispielsweise die Entwicklung der Energiekosten- und Verfügbarkeit, die bei der Nutzen-Kosten-Analyse überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Das Verfahren ist deshalb leicht angreifbar und infrage zu stellen.
Beste Grüße
Hans-Christian Friedrichs