Frage an Hans-Artur Bauckhage von Herbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bauckhage,
was halten Sie davon, dass der Veranstalter von kommerziellen Veranstaltungen (z.B. bei Fußballspielen), die Kosten des Polizeieinsatz in Rechnung gestellt bekommt?
Ich halte das für richtig. Denn ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Allgemeinheit für solche Polizeieinsätze aufkommen soll.
Gruß
Herbert Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Meiner Auffassung nach handelt es sich bei der polizeilichen Begleitung von Großveranstaltungen um eine öffentliche Aufgabe. Großveranstalter leisten wie jeder Bürger auch ihren Beitrag zur Finanzierung des Solidarsystems - durch Steuern und Abgaben. Schon aus diesem Grunde wäre es nicht richtig, Veranstalter, die sich innerhalb des Rechtsrahmens bewegen, zusätzlich zu belasten. Schon heute leisten Veranstalter in zahlreicher Form einen Beitrag zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Veranstaltungsverlaufes. So setzen Fussballvereine ebenso wie Konzertveranstalter private Sicherheitsdienste ein - und tragen damit maßgeblich zu einem geordneten und sicheren Veranstaltungsablauf bei.
Darüber hinaus wäre die Kostentragungspflicht auch deswegen rechtlich bedenklich, weil die durch entsprechende Polizeieinsätze entstandenen Kosten nicht abzugrenzen wären.
Weil schließlich Großveranstaltungen, seien sie sportlicher Natur oder aber auch kultureller Art, in nicht zu unterschätzender Weise zur kulutrellen Vielfalt unseres Landes beitragen, spreche ich mich gegen eine Kostentragungspflicht für die Veranstalter aus.
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und verbleibe als Ihr
Hans-Artur-Bauckhage