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Hans-Artur  Bauckhage
FDP
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Frage von Benjamin F. •

Frage an Hans-Artur  Bauckhage von Benjamin F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bauckhage,

werden Sie sich dafür stark machen, dass die Hürden für Volksinitiative (Artikel 108a Landesverfassung), Volksbegehren und Volksentscheid (Artikel 109 Landesverfassung) gesenkt werden?

Es ist fast unmöglich 300 000 Stimmen für ein Volksbegehren zusammeln.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Flick

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Flick;

liberale Innenpolitik geht vom Bild des mündigen, selbstbestimmten Bürger aus. Schon immer war es der FDP ein Anliegen, die Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken. Wir wollten und wollen die repräsentative Demokratie durch direkt-demokratische Instrumente stärken, um die Distanz zwischen Politik und Bürgern so klein wie möglich zu halten.

In diesem Sinne hat die FDP in der vergangen Legislaturperiode erreicht,

- dass auf kommunaler Ebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eingeführt wurden,

- dass durch die Möglichkeit bei Kommunalwahlen zu Kumulieren und zu Panaschieren, den Bürgern erheblich mehr Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente gegeben wurden,

- und Bürgermeister, Landräte, Ortsvorsteher und Ortsbeiräte nunmehr direkt gewählt werden.

Einer pauschale Absenkung der Quoren für direkt-demokratischen Instrumente der Landesverfassung (Volksinitiative, -begehren, -entscheid) neige ich jedoch nicht zu. Volksbegehren sollen die Legislativtätigkeit des Landtages mit seinen gewählten Volksvertretern nicht ersetzen, sondern den Bürgern in aussergewöhnlichen Fällen von aussergwöhnlicher Bedeutung die Möglichkeit geben, selbst initiativ zu werden, um eine Entscheidung der Volksvertreter in der Sache herbei zu führen.

Ich denke, dass die derzeitigen Quoren diesem Auftrag ausreichend Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für das gezeigte Interesse Ihr,

Hans-Artur Bauckhage