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Hans-Artur  Bauckhage
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Frage von Lothar F. •

Frage an Hans-Artur  Bauckhage von Lothar F. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Bauckhage,
warum sind Sie gegen die Reaktivierung der Eifelquerbahn??????
Die Eifelquerbahn, Mayen - Gerostein, sollte nach dem Gutachten Gehrmann reaktiviert werden. Der erste Teilabschnitt bis Kaisersech wurde umgesetzt. Der SPNV-Zweckverband-Nord hat 12/05 die weitere Verlängerung bis Ulmen beschlossen. Das Land möchte die hierfür notwendige Instandsetzung des Gleiskörpers nicht bezahlen und setzt sich somit auch über die wichtige touristische Nutzung hinweg. Welche Bedeutung haben noch die Beschlüsse und Arbeit der Zweckverbände?
Gibt es für Sie nur noch A60, Hochmoselübergang, Hahn und WM?
Wir benötigen2 Mio € ( keine 20 ) Sofortmaßnahme um die Strecke zu sichern.Sagen Sie ja zur Reaktivierung der Eifelquerbahn und zwar jetzt!
Die Eifeler, der Tourismus und die Schüler der Eifel und viele andere werden es Ihnen danken.

mfg

Lothar Friedrich

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Nach dem Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz sind die Zweckverbände Schienen-personennahverkehr (SPNV) Zusammenschlüsse der Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des SPNV. Den Zweckverbänden als Aufgabenträger obliegt die Gestaltung der Angebote im SPNV.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes SPNV Nord hat auch vor dem Hintergrund der in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene angekündigten Kürzung der Regionalisierungsmittel im Dezember 2005 beschlossen, dass eine Entscheidung über die Reaktivierung des SPNV im Abschnitt Kaisersesch - Ulmen vorerst zurückgestellt wird. Unter Berücksichtigung der kürzlich vom Bund veröffentlichten konkreten Planungen zur Kürzung der Regionalisierungsmittel, ist derzeit leider auch keine Aussage zu einer Landesbeteiligung an den Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro zur Sicherung der Strecke zur weiteren Durchführung der touristischen Verkehre möglich.
Sollte es zu den im Haushaltsbegleitgesetz geplanten Kürzungen der Regionalisierungsmittel kommen, wird es vorrangig sein, die verbleibenden Regionalisierungsmittel zur Sicherung des Regelangebots im Rheinland-Pfalz-Takt zu verwenden.

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Antwort von
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachstehende Frage beantwortet Minister Bauckhage wie folgt:

Nach dem Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz sind die Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Zusammenschlüsse der Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des SPNV. Den Zweckverbänden als Aufgabenträger obliegt die Gestaltung der Angebote im SPNV.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes SPNV Nord hat auch vor dem Hintergrund der in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene angekündigten Kürzung der Regionalisierungsmittel im Dezember 2005 beschlossen, dass eine Entscheidung über die Reaktivierung des SPNV im Abschnitt Kaisersesch - Ulmen vorerst zurückgestellt wird. Unter Berücksichtigung der kürzlich vom Bund veröffentlichten konkreten Planungen zur Kürzung der Regionalisierungsmittel, ist derzeit leider auch keine Aussage zu einer Landesbeteiligung an den Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro zur Sicherung der Strecke zur weiteren Durchführung der touristischen Verkehre möglich.
Sollte es zu den im Haushaltsbegleitgesetz geplanten Kürzungen der Regionalisierungsmittel kommen, wird es vorrangig sein, die verbleibenden Regionalisierungsmittel zur Sicherung des Regelangebots im Rheinland-Pfalz-Takt zu verwenden.