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Hans Arndt
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Frage von Bernd R. •

Frage an Hans Arndt von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Arndt,

da Sie die Qualifizierung als Meister Industrie/Handwerk besitzen möchte ich Ihnen freundlichst folgende Fragen stellen.

Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?

In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.

Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?

Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Rieder,

Sie wenden sich über Abgeordnetenwatch mit einer Frage an mich. Als Kandidat einer Bundestagswahl bewerbe ich mich als Volksvertreter. In einer volksnahen Demokratie, wie sie die Freien Wähler wieder verstärkt praktizieren wollen, sollen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei den Entscheidungsprozessen im Parlament in den Vordergrund gestellt werden. Die Fragen aus Abgeordnetenwatch machen mich empfänglicher für gesellschaftliche Probleme und Bedürfnisse, die unsere Bürgerinnen und Bürger besonders bewegen.
Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie mir einen Anstoss gegeben haben, § 1618a BGB nachzulesen: „Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig“. Dieses Prinzip der familiären Solidarität ist so uralt und selbstverständlich, dass ich mich freue, dass es auch explizit im Gesetz steht und damit die Familie und das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis über den Staat stellt.
Sie haben sicher Verständnis, dass ich kein familienrechtlicher Spezialist bin. Aber es gibt Situationen im Leben, da braucht auch ein Kind einen Rechtsbeistand, wenn es z.B. um einen Streit im Eltern-Kind-Verhältnis geht. In diesen Situationen hat der Rechtsstaat ein minderjähriges Kind mit allen seinen Möglichkeiten zu schützen.
Im Internet habe ich ein Poster gefunden: Wenn zwei sich streiten, freut sich der dritte nicht immer. Familienrechtliche Auseinandersetzungen gehen einher mit Verletzungen und hinterlassen oft bleibende Narben. Wenn der Staat sich in bestimmten Fällen in das Eltern-Kind-Verhältnis einmischt, um ein Kind zu schützen oder ihm besondere Fürsorge zu gewähren, dann habe ich grundsätzlich dagegen nichts einzuwenden.