(...) * Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen. (...)
(...) Im Jahr 2005 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen diese grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Diese Reform gilt als vorbildlich, setzt sie doch den Vorschlag einer unabhängigen Kommission um. (...)
(...) NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern sie weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten ihre Aufwendungen wie z. B. (...)
(...) Hierüber entscheiden allerdings seit 2006 die örtlichen Jugendämter in eigener Zuständigkeit, ohne dass das Land noch ein Weisungsrecht hätte. Die diesbezügliche gesetzliche Regelung war von der Vorgängerregierung eingeführt worden und lässt sich nicht ohne weiteres rückgängig machen. (...)
(...) für Ihre Anfrage zur Rundfunkfinanzierung danke ich Ihnen. (...)