Frage an Hajo Siemes von Josef S. bezüglich Gesundheit
Die Landesbeamten bekommen für sich und Ihre Angehörigen Beihilfen in Höhe von 50 - 80 % . Der Rest wird privat versichert. Die Beihilfen werden aus Steuermitteln bezahlt. Der Steuerzahler finanziert dadurch eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung als er selber durch die Zwangsversicherung bekommt. In der Beihilfenverordnung des Landes ist geregelt das Landesbeamte und deren Angehörige Brillen, Implantate unbegrenzte Arztversorgung und Heilpraktikerversorgung erstattet bekommen. Die sogenannte Kostendämpfungspauschale wird mit jedem Kind geringer und auch bei Teilzeitbeschäftigung. Begründet wird dies mit der Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht gibt es auch bei den Angestellten des Landes. Hier ist dieser jedoch mit der Zahlung des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung erledigt. Für die Ärzte sind die Beamten Goldesel. Alles kann veranstaltet werden, alles wird bezahlt. Das dies ausufert ist klar. Beamte brauchen nicht viel Überredungskünste um krank geschrieben zu werden. Man schaue sich an den Schulen um.Haben Sie vor die Beihilfen weiter auszudehnen? Bleibt bei den Landesbeamten das Pensionierungsalter bei 65?
Sehr geehrter Herr Schenk,
hier nachfolgend meine Antwort auf Ihre Frage:
> Sehr geehrter Herr Schenk,
> sehr gerne möchte ich zur Ihrer Frage nach einer Gleichbehandlung der Landesangestellten Stellung nehmen, den zweiten Teil Ihrer Frage hingegen muss ich allerdings strikt zurückweisen und halte es für mindestens unglücklich mit pauschalen und populistischen Unterstellungen den Versuch zu unternehmen eine ganze Berufsgruppe zu diffamieren. Hier sprechen, wie sie
es sicher auch wissen, die Fakten eine andere, positive Sprache.
> Wir Grünen streben konkret eine Gleichbehandlung aller Berufsgruppen an, das heißt eine Gleichbehandlung von BeamtInnen, Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst. Dies umfasst auch eine Gleichbehandlung in Bereichen der Besoldung, der Krankenkassen/Beihilfe, des Kündigungsschutzes, den Sozialversicherungsbeiträgen und den Aufstiegsmöglichkeiten, etc. Diese Reform streben wir nicht aus Kritik an der Leistung oder dem Verhalten de Beamtinnen und Beamten an, sondern aus dem Motiv eine faire Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst sicherzustellen.
> Unser Ziel ist eine flexiblere Personalentwicklung, mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung. Deshalb brauchen wir eine grundlegende Dienstrechtsreform.
> Die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission "Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst der Zukunft" aus dem Jahr 2004 zeigen nach wie vor grundsätzlich den richtigen Weg auf: die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die Zweiteilung in Beamtinnen und Beamte und Angestellte aufhebt. Dies ist unser Ziel.
Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Siemes