Frage an Hajo Siemes von Hannelore Huber Aktion Durchblick M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Siemes,
die Aktion Durchblick Mönchengladbach, deren Sprecherin ich bin, setzt sich für Transparenz und Bürgerbeteiligung - über formelle Beteiligungen hinaus - ein.
Wir erwarten bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung, so dass die Bürger in Planungen und Entscheidungen so früh und umfassend wie möglich eingebunden werden.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Bekanntlich bilden die aktuell erforderlichen Quoren zu hohe und daher nur schwer überwindbare Barrieren.
Dazu folgende Fragen:
1. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung in den Kommunen?
2. Durch welche Quorum-Höhe meinen Sie, kann Bürgerbeteiligung durch Bürgerbegehren/Bürgerentscheide in den Kommunen wirklich realisiert werden?
3. Welche Konzepte für Bürgerbeteiligung, über die gesetzlichen Beteiligungsregelungen
hinaus, haben Sie/hat Ihre Partei?
4. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung im Land in Form von Volksbegehren und mit welcher Begründung?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Aktion Durchblick MG
Hannelore Huber
Hier meine Antworten,
1. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung in den Kommunen?
Ich bin selbst aus der Friedensbewegung zu den Grünen gekommen und arbeite, seit ich Kommunalpolitiker bin, sehr eng mit Bügerinitiativen und Umwelverbänden zusammen. Noch in den letzten Jahren haben Bürgerinitiativen mit meiner Unterstützung, ihre Anliegen hier in Giesenkirchen durchsetzen können. (BI "Nein L19" und "Gegen Giesenkirchen 2015".
2. Durch welche Quorum-Höhe meinen Sie, kann Bürgerbeteiligung durch Bürgerbegehren/Bürgerentscheide in den Kommunen wirklich realisiert werden?
Bei Bürgerentscheiden soll zukünftig die notwendige Beteiligung auf maximal 15 % der Bevölkerung gesenkt werden. Bei Volksentscheide soll das Quotum von 8 % auf 2 % gesenkt werden.
3. Welche Konzepte für Bürgerbeteiligung, über die gesetzlichen Beteiligungsregelungen hinaus, haben Sie/hat Ihre Partei?
In Kommunen bietet sich es an, zu bestimmten Vorhaben im Vorfeld eine Bürgerversammlung oder Bürgerbefragung durchzuführen, um die Meinung der Bevölkerung einzuholen und die Anwohner mit zu beteiligen. Auch bei größeren Bauvorhaben soll ein Bürgerbegehren möglich gemacht werden. Um Jugendliche mehr für Politik zu interessieren soll das Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre herab gesetzt werden.
4. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung im Land in Form von Volksbegehren und mit welcher Begründung?
Die Hürden, um Volksbegehren durchzusetzen sind viel zu hoch. Sie müssen deutlich gesenkt werden, um die Bevölkerung zu ermutigen sich aktiv auch außerhalb von Partei in die Politik einzumischen. Je mehr die betroffenen Menschen mit in die Entscheidungen einbezogen werden, umso eher werden diese dann auch akzeptiert.
Soweit die Beantwortung Ihrer Fragen in aller Kürze.
Mit freundlichen Grüße Hajo Siemes