Frage an Guy Seidel von Alexander S. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Herr Seidel,
ihre Partei plakatiert neuerdings in der ganzen Stadt "Kriminelle Ausländer raus!".
Was ist Ihr Konzept gegen kriminelle Ausländer? Es kann ja wohl nicht nur darin bestehen, diese aus Deutschland auszuweisen.
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Alex Schulz
Sehr geehrte Herr Schulz,
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Um es mit den Worten von Udo Jürgens zu sagen: "Wer einen 70-Jährigen verprügelt, ihn mit ´Scheiß-Deutscher´ beschimpft, hat in unserem Land nichts zu suchen". Und Herr Jürgens ist im Recht. Integrationsunwillige- und kriminelle Ausländer haben in Hamburg nichts verloren.
In unserem Grundsatzprogramm haben wir dazu beschlossen:
Integrationsunwillige Ausländer haben in Hamburg nichts verloren
o Wer illegal hier lebt, wer dauerhaft ohne eigenes Einkommen ist oder nach Hamburg nur kommt, um hier von staatlicher Unterstützung zu leben,
o wer schwere oder wiederholte Straftaten begeht,
o wer Anhaltspunke liefert, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen hat Hamburg zu verlassen, erforderlichenfalls mit Abschiebehaft
Ferner möchte ich Sie auf unser Konzept ,,sichere Stadt" hinweisen, welches sich nicht nur auf kriminelle Ausländer bezieht:
Unser Konzept ,,sichere Stadt":
Gewaltkriminalität
o Strafe soll abschrecken
o Messerstecher gehören ausnahmslos hinter Gitter
o Verbot von Messern und anderen Waffen in der Öffentlichkeit
o Sicherungsverwahrung schon nach der ersten schweren Straftat
o Abschiebung aller ausländischen Straftäter
o Genetischer Fingerabdruck von allen Straftätern, Illegalen und Asylbewerbern
o Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
o Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte
Jugendkriminalität
o Abschaffung des Jugendstrafrechts
o Keine Strafmündigkeitsgrenze bei Verbrechen
o Abschiebung von ausländischen Jugendlichen schon bei schwerer Ersttat
o Bewährung nur noch bei Haft bis zu einem Jahr
o Bei kleineren Ersttaten polizeiliche Ermahnung, damit die Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die schwereren Taten hat
o Kinder, die schwere Straftaten begehen, müssen so lange in die geschlossene Unterbringung eingewiesen werden, bis deutliche Verhaltensänderungen künftige Straflosigkeit erwarten lassen.
Drogenkriminalität
o Wiedereinführung der Zwangsvergabe von Brechmitteln und Einsatz aller rechtsstaatlicher Mittel gegen Drogenmissbrauch
o Schließung von staatlich finanzierten Fixerstuben und Vergabeprogrammen für Heroinkonsumenten
o Konsequente Abschiebung ausländischer Drogendealer
o Schluss mit dem straflosen Besitz sog. Kleinstmengen
Mit freundlichen Grüßen
G. Seidel