
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rente mit 63 und der zeitlichen Anrechnung von freiwillig gezahlten Beiträgen als Selbstständiger. Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass die Zeiten der freiwilligen Einzahlung nach § 7 SGB VI nicht als Wartezeiten angerechnet werden. (...)