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Gustav Herzog
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Frage von Jörg M. •

Frage an Gustav Herzog von Jörg M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Herzog,

ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung.

Ich hatte mich schon auf die Erhöhung meiner Rente ab Juli 2014 gefreut, da diese, laut dem Koalitionsvertrag neu berechnet werden soll.

Mit Entsetzen las ich nun, dass die Neuberechnung bzw. Erhöhung der Erwerbsminderungsrente n i c h t für Bestandsrentner gilt!?

Bitte klären Sie mich hierüber auf und erklären Sie mir gegebenenfalls warum meine Rente nicht erhöht werden soll!

Vielen Dank!

Jörg Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich noch nicht detailliert zu Gesetzen äußern kann, die noch nicht im parlamentarischen Verfahren sind, sondern noch im Entwurfsstadium in der Bundesregierung. Gerne nehme ich Stellung, sobald das 1. Rentenpaket in den Bundestag eingebracht ist.

Schon jetzt kann ich aber auf einen Irrtum Ihrerseits hinweisen: das Wahlprogramm der SPD und auch der Koalitionsvertrag sehen sowohl bei der abschlagsfreien Rente ab 63 für langjährig Beschäftigte, als auch bei der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente keine rückwirkenden Regelungen für Bestandsrentner vor, die zum vorgesehenen Stichtag im Sommer 2014 bereits Bezüge erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog