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Frage von Alexander B. •

Frage an Gustav Herzog von Alexander B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herzog,

Report Mainz berichtete am 14.02.2009 über einen Gesetzesentwurf, wonach sich Abgeordnete in Zukunft "sponsorn" lassen können, wenn etwa eine Reisetätigkeit etwas mit ihrem Amt im allerweitesten Sinn zu tun hat.
Den Bericht kann man hier:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4359526/1gcn4i/index.html
lesen.

Wie stehen Sie dazu ?

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Benra,

es gibt keine Gruppe von Berufs- oder Erwerbstätigen in Deutschland, deren Einkommen so transparent und veröffentlicht ist, wie das der Abgeordneten! Und das ist auch gut so!

Die Offenlegungsregelungen sind noch von der Rot-Grünen Koalition, gegen den Widerstand der Opposition und auch durchaus redlicher Bedenken von einzelnen Kollegen aus den eigenen Reihen, beschlossen worden.

Die sehr strengen Offenlegungsregelungen waren insbesondere eine Reaktion auf das Fehlverhalten einzelner Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen und dem Bundestag, die zum Beispiel Geld von Unternehmen ohne entsprechende Arbeitsleistung bekommen haben.

Bei diesen Vorschriften haben wir bestimmte, in der Veröffentlichung irreführende, Konstellation nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb bin ich schon der Auffassung, dass eine Korrektur angesagt ist.

Das Problem:

Verhaltensregel
§1, Absatz

(2) Ein Mitglied des Bundestages ist zusätzlich verpflichtet, dem Präsidenten schriftlich die folgenden Tätigkeiten und Verträge, die während der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübt oder aufgenommen werden bzw. wirksam sind, anzuzeigen:

1. entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Darunter fallen z. B. die Fortsetzung einer vor der Mitgliedschaft ausgeübten Berufstätigkeit sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten. Die Anzeigepflicht für die Erstattung von Gutachten, für publizistische und Vortragstätigkeiten entfällt, wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10000 Euro im Jahr nicht übersteigt; 2. .....

(3) Bei einer Tätigkeit und einem Vertrag, die gemäß Absatz 2 Nr. 1 bis 5 anzeigepflichtig sind, ist auch die Höhe der jeweiligen Einkünfte anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000 Euro oder im Jahr den Betrag von 10000 Euro übersteigen. Zu Grunde zu legen sind hierbei die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen.

Weitere Info:
http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/index.html

Dies kann in der Praxis zum Beispiel bedeuten, dass ein Abgeordneter zu einem Sozial-Forum eingeladen wird, dort zwar ohne Honorar spricht, aber die Fahrtkosten und Übernachtung ersetzt bekommt, diese dann als Brutto-Einkünfte angeben muss, obwohl er keinerlei finanziellen Vorteil davon hat.

In der Hoffnung Ihre Frage damit beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüssen,

Gustav Herzog