Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
dem Beitrag der FAS: "Aktienfonds für alle" vom 20.6.2021 S. 27, konnte ich dort einer Statistik des BMAS/FAZ entnehmen, daß die durchschnittliche Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung pro Bezieher 1250,-- Euro beträgt, die aus der Beamtenversorgung 2866,-- Euro. Wie erklären Sie sich diese eklatanten Unterschiede und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die SPD zukünftig, diese Situation der gesetzlichen Rentner zu verbessern?
Vielen Dank für Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Ultes
Sehr geehrter Herr Ultes,
die unterschiedlichen Höhen der durchschnittlichen Beamtenpensionen gegenüber den durchschnittlichen Renten haben mehrere Gründe. Drei wesentliche möchte ich an dieser Stelle aufführen:
1. Laut Grundgesetz hat der Staat gegenüber seinen Bediensteten eine besondere Fürsorgepflicht, die sich sowohl in Regelungen zu Besoldung, zur Beihilfe als auch zu den Pensionen niederschlägt. 2. Die Altersvorsorge der gesetzlich Versicherten baut in der Regel auf drei Säulen auf: Rente, Betriebliche Altersvorsorge und private Zusatzversicherungen. Bei Beamt*innen ist die Analogie zur betrieblichen Altersversorgung bereits fester Bestandteil der Pension, also spielgelt der Betrag, den Sie in Ihrer Frag nennen bei den Beamt*innen quasi die Summe aus Säule 1 und Säule 2 der Altersversorgung, wohin gegen es bei den gesetzlich Versicherten nur der Betrag von Säule 1, also die reine Rente ist.
Grund 3 für die Unterschiede ist die Tatsache, dass bei der Durchschnittsrente der Durchschnitt einer viel heterogener Gruppe genommen wird als bei den Beamt*innen: In der Bemessungsgruppe der Rentner*innen finden sich Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, Niedriglöhner*innen, Menschen, die nur kurz gesetzlich versichert waren, aber dann in die Selbstständigkeit gewechselt sind etc.
Als weitere Faktoren möchte ich erwähnen, dass der Akademikeranteil bei den Beamt*innen deutlich höher ist als bei den gesetzlich Versicherten.
Dazu kommt noch die Beitragsbemessungsgrenze bei den gesetzlich Versicherten, welche hohe Einkommen bei der Beitragspflicht UND der späteren Rente kappt.
Dies in kurzen Stichworten zu den Gründen für die unterschiedlichen Höhen. Ihre Frage zur Auffassung der SPD, wie die Zukunft der Renten vs. Pensionen aussehen sollte, beantworte ich gerne mit einem Zitat aus unserem Programm für die Bundestagswahl 2021:
" Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. "
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog