Frage an Gustav Herzog von Hans-Jürgen D. bezüglich Jugend
Guten Tag Herr Herzog,
mir wurde auf Grund der Kürzung der Pendlerpauschale (Werkstorprinzip) das Kindergeld für meine Tochter bereits im Januar 2008 gestrichen, da sie weniger Werbungskosten geltend machen kann und somit, mit ihrer Ausbildungsvergütung über der Bemessungsgrenze liegt.
Nach dem das Gerichtsurteil zur Pendlerpauschale zu Gunsten der Arbeitnehmer gefällt wurde habe ich bei der zuständigen Familienkasse in Kaiserslautern schriftlich (zweimal per e-mail und einmal auf dem Postweg, bis sich mal jemand bemüht hatte waren gut 5 Wochen um) den Antrag gestellt, die von mir bereits eingereichten Unterlagen noch einmal zu prüfen.
Jetzt verlangt die Familienkasse, dass ich erneut einen kompletten Antrag inklusive aller Unterlagen (Ausbildungsplatzbescheinigung, Werbungskosten etc.) einreichen soll - für mich völlig unverständlich. Ich betrachte dies als Schikane- da wird von ihrem werten Kollegen, dem Finanzminister, eine Luftnummer veranstaltet und jetzt können es die Arbeitnehmer mit ihren Kindern ausbaden.
Ich bin nur froh, dass ich auf die Almosen unseres Staates nicht unbedingt angewiesen bin.
Im Voraus herzlichen Dank für eine Stellungnahme.
mfg
Hans-Jürgen Debus
Sehr geehrter Herr Debus,
vielen Dank für Anfrage zum Thema Kindergeldanträge nach der rückwirkenden Zuerkennung der Pendlerpauschale.
Ich habe dieses Problem mit meinen fachlich zuständigen Kollegen besprochen und die Auskunft erhalten, dass die SPD-Bundestagsfraktion bereits an den Bundesfinanzminister appelliert hat, eine Vereinfachung des aktuell komplizierten Verfahrens zu ermöglichen.
Ihre Schilderung aus der Praxis nehme ich nun zum Anlass, mich ebenfalls an den Minister zu wenden. Sobald mir eine Antwort vorliegt, gebe ich Ihnen die Informationen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB
Sehr geehrter Herr Debus,
auf meine Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen zu Ihrer Problematik habe ich jetzt Antwort von der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Nicolette Kressl, MdB bekommen.
In dem Brief stellt das Ministerium klar, dass eine Bewilligung von Kindergeld für volljährige Kinder am Anfang eines Jahres immer nur eine so genannte Prognoseentscheidung darstellt. Hätte die Familienkasse Ihnen also theoretisch im Januar 2008 Kindergeld bewilligt, hätten Sie gänzlich unabhängig von der Pendlerpauschalthematik zum Jahresende ebenfalls alle Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung des Grenzbetrages einreichen müssen.
Dennoch ist dem Ministerium seit Frühjahr 2008 bewusst, dass im Festsetzungsverfahren von Kindergeld Vereinfachungen nötig sind. Daher gibt es für Fälle ab März 2008 ein einfacheres Verfahren, das mithilfe von zwei Einzelweisungen ermöglicht wurde. Darauf geht Frau Staatssekretärin Kressl ebenfalls in dem Brief ein, den ich Ihnen gerne in Kopie per Post nach Gauersheim sende.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB