Frage an Gustav Herzog von Carsten H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herzog,
vor einem Jahr haben Sie in Bezug auf die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe auf eine Frage geantwortet:
"Sie haben Recht, wenn Sie anmerken, dass sich die SPD für eine Angleichung der Rechte von Lebenspartnern an die Rechte von Ehepartnern auf verschiedenen Ebenen einsetzt. ... Ihre Frage, ob ich persönlich die Gleichstellung befürworte, kann ich bejahen. Sollten deutliche Verbesserungen für Lebenspartner mit der Union nicht machbar sein, hoffe ich auf neue Mehrheiten in Bund und Ländern."
Nun weiß ich nicht, welche Einflussmöglichkeiten ein MdB auf die Landespolitik hat, aber wenn sogar das CDU-regierte Saarland es fertig bringt, Landesbeamte in Lebenspartnerschaft beamtenrechtlich den Eheleuten gleichzustellen: Warum hinkt dann das Land Rheinland-Pfalz -- das immerhin eine SPD-Alleinregierung hat! -- auf diesem Gebiet hinterher? Ich möchte Sie bitten, hier den Verantwortlichen einmal auf die Sprünge zu helfen.
Besten Dank
Carsten Heinisch
Sehr geehrter Herr Heinisch,
vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen im Beamtenrecht in Rheinland-Pfalz.
Wie Sie zu Recht anmerken, haben Bundespolitiker keinen Einfluss auf das Landesrecht. Daher habe ich mir erlaubt, Ihre Frage mit Bitte um Stellungnahme an meinen Kollegen Herrn Jochen Hartloff, MdL weiter zu leiten. Sobald mir eine Antwort vorliegt, kann ich Ihnen meine Einschätzung der Sachlage mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Geduld!
Gustav Herzog, MdB
Sehr geehrter Herr Heinisch,
wie bereits angekündigt hatte ich mich mit der Bitte um Stellungnahme und Unterstützung an meinen Kollegen Jochen Hartloff, MdL gewandt.
Nun liegt mir seine rundweg positive Antwort vor, die ich hiermit sinngemäß an Sie weiter gebe:
Im Rahmen der Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes werden gleichgeschlechtliche Beamtenpaare in Rheinland-Pfalz auch den Verheiratetenanteil am Familienzuschlag erhalten. Hinzu kommt die Gleichstellung mit der Ehe unter anderem im Bereich des Beihilferechts, der Beamtenversorgung, der Reisekosten und der Umzugskosten.
Insgesamt erfolgt mit dem geplanten Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz die vollständige Aufnahme des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in alle Landesrechtsvorschriften. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird zurzeit erarbeitet.
Jochen Hartloff ist zuversichtlich, dass dieser Gesetzesentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause von der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB