Frage an Gustav Herzog von Inga F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Herzog,
ich habe mich in den vergangenen Tagen mich über den Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) und im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) informiert und dabei für mich erschreckende Fälle gefunden.
Leider ist für mich der Standpunkt der GEZ (auch wenn der rechtliche Ansprechpartner die Rundfunkanstalt ist) nicht verständlich. Als kurze Anmerkung: Den Ärger hat man zunächst mit der GEZ.
Eine erste Feststellung: Rundfunkempfangsgeräte, welche sich mit akzeptablem Aufwand reparieren lassen, sind GEZ pflichtig! Genauso sind Fernseher gebührenpflichtig, die zwar keine Sender mehr empfangen können (z.B. Umstellung auf DVB-T in Kaiserslautern!) aber mit "vertretbarem Aufwand" dazu gebracht werden können. Ich möchte erst gar nicht auf das nächste Thema "PC als Empfangsgerät" eingehen!
Kann man nicht mit vertretbarem Aufwand, d.h. unter 10€, ein Radio in jedem Elektromarkt kaufen? Heißt das nun, dass jeder Bürger sich bei der GEZ anmelden muss, da er sich ein solches Gerät kaufen könnte? Oder haben defekte oder alte analoge Geräte einen gewissen Bestandsschutz? Die Abmeldung meines "empfangsbereiten" Altgerätes wird mit bestimmter Sicherheit nicht möglich sein! Gerne werde ich ihnen diesbezügliche Nachweise nachreichen!
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich zu meinem geschilderten Problem Ihre Meinung zukommen lassen würde. Diese Frage betrifft sicherlich einige Bürger.
Mit freundlichen Grüßen aus Kaiserslautern!
Sehr geehrte Frau Flieger,
für Ihre Email zum Thema GEZ vom 01. November danke ich Ihnen. Allerdings liegt dieses Thema ausschließlich in der Kompetenz der Länder, so habe ich in diesem Fall keinerlei Entscheidungsbefugnis. Dennoch will ich Ihnen kurz meine Position dazu darstellen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen wichtigen, allgemeinbildenden Auftrag. Laut Gesetzgeber soll die Herstellung von abwechslungsreichen Programmen aus einem breiten Themenspektrum und das Angebot umfassender und objektiver Information sichergestellt werden. Dazu muss das notwendige Geld vorhanden sein. So finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem großen Teil durch die Erhebung der Rundfunkgebühren. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog