Frage an Gustav Herzog von Jürgen W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Nachfragen an MdB Gustav Herzog
zu dessen Replik vom 05. März 2021
1. Was hat Sie ausgehend vom Urteil des US-Militärgerichts zum Weilerbacher Verkehrsunfall bewogen, sich der "gemeinsamen Initiative" zur Überprüfung des NATO-Truppenstatuts plus Zusatzabkommens anzuschließen?
2. Was haben Sie als Mitinitiator konkret am Urteil des US-Gerichts zu beanstanden, womit die geforderte Überprüfung der genannten NATO-Vereinbarungen zu begründen wäre?
3. Haben Sie als langjähriger Parlamentarier mit profunder Kenntnis des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzabkommen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mal nachgefragt, warum sie darauf verzichtet hat, die Strafverfolgung beim Weilerbacher Verkehrsunfall zu übernehmen?
3.a. Wenn Sie nachgefragt haben, was hat die Staatsanwaltschaft geantwortet?
3.b. Wenn Sie nicht nachgefragt haben, warum haben Sie darauf verzichtet bzw. keine Anfrage an den weisungsbefugten vorgesetzten Justizminister gerichtet?
4. Welche Aspekte der Strafgerichtsbarkeit im Kontext der NATO-Vereinbarungen wollen Sie bei dem von Ihnen angesprochenen "längeren Dialog.- und Abstimmungsprozess", bei dem Sie als "Gastgeber des Runden Tisches für Belange der Zivilbeschäftigten" (!?!) fungieren, denn erörtern?
5. Inwieweit sind deutsche Zivilbeschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften von den NATO-Regelungen zur Strafverfolgung betroffen? Was hat Sie veranlasst bzw. was bezwecken Sie damit, Ihre Replik mit einem von der originären Thematik (Urteil des US-Gerichts) mit einem völlig abweichenden Aspekt (Tarifauseinandersetzung) zu garnieren?
6. Wie ist das übrigens zu verstehen, dass Sie zwar als Überprüfungs-Koproduzent auftreten, aber anschließend mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollen?
Jürgen Weidemaier.
Sehr geehrter Herr Weidemaier,
Ihre Nachfragen beantworte ich im Zusammenhang:
Meine Antwort auf Ihre erste Frage war meines Erachtens nach klar und deutlich. Für Sie aber offenbar nicht klar genug, weshalb ich gerne nochmals präzisiere: Es ist meine Aufgabe als Wahlkreisabgeordneter, Themen, die die Interessen der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in meiner Region betreffen aufzugreifen. Dies war in der Sache des Verkehrsunfalls bei Weilerbach der Fall und ebenso bei der Frage, welche Verfügung Kommunen über Liegenschaften der US-Army nach deren Abzug haben.
Meine Kollegin Angelika Glöckner hatte gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner aus dem gleichen Grund direkt das Heft in die Hand genommen und begleitet nach wie vor federführend die Initiative, die einerseits das Thema in die SPD Bundestagsfraktion trägt und andererseits den Dialog mit den Vertreter:innen der USA bzw. der US-Streitkräfte sowohl in Berlin, als auch in der Region und in Mannheim sucht. Mein unmittelbarer Beitrag zu der Initiative war die Aufsetzung des Themas bei der Konferenz im November 2020, deren Hauptthema ein ganz anderes war (siehe meine Antwort vom 5. März), jedoch angesichts der Teilnahme von Vertreter:innen der US-Botschaft bzw. der US-Army nahelag, das aktuelle Thema aus der Region anzusprechen und dazu weitere Dialogschritte zu vereinbaren.
Aufgrund der Tatsache, dass angestrebte Verbesserungen in der Deutsch-Amerikanischen Zusammenarbeit auf Basis des bestehenden NATO-Truppenstatus oder gar Neufassungen von Einzelregelungen im Truppenstatut eher ein längerfristiges Projekt sind (allein schon im Hinblick darauf, dass wir es seit der Angelegenheit Weilerbach und der Konferenz am 5. November jetzt mit einer neuen US-Administration zu tun haben!), ist es gut, dass Angelika Glöckner da weiter aktiv am Ball bleibt. Ich werde für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht mehr kandidieren und erachte es als sinnvoll, langfristige Projekte in den Händen derer zu lassen, die diese bereits jetzt gut begleiten und auch im September wieder kandidieren werden. Es ist eine Frage von Seriosität und Verantwortung, Projekte abzugeben, die man nicht selber zu Ende führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog